Begutachtungsentwurf: Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen, die Verordnung der
Lehrpläne der Neuen Mittelschule sowie die Verordnung der Lehrpläne für die allgemein bildenden höheren Schulen geändert werden

 

Information von Gary Fuchsbauer für die APS- und AHS-KollegInnen!
In die Lehrpläne der APS und AHS werden die Deutschförderklassen eingebaut.
Die neuen Lehrpläne sollen mit 1. September in Kraft treten. Allerdings haben die Direktorinnen und Direktoren die Wahl, im Schuljahr 2018/19 in den Deutschklassen noch nach den bisherigen
Lehrplanzusätzen für Kinder mit nicht deutscher Muttersprache bzw. Deutschförderplänen unterrichten zu lassen. Verpflichtend sind die neuen Lehrpläne erst ab 2019/20.

Links zum Begutachtungsentwurf:
Auf der HP des Bildungsministeriums: Entwurf der Verordnung …. bildung.bmbwf.gv.at/schulen/recht/erk/vo_lp_vs_ss_nms.html
Besser direkt über das RIS: Begutachtung

Gary Fuchsbauer: „Es reicht – glaub ich – wenn man die Erläuterungen liest“: Erläuterungen

Auszug aus dem Vorblatt
Ziel(e)
Verbesserung der Deutschförderung für außerordentliche SchülerInnen durch die Bildung von Deutschförderklassen und Deutschförderkursen
Zielgruppenspezifische und treffsichere Gestaltung der Deutschfördermaßnahmen
Festlegung der Deutsch-Kompetenz als Schulreifekriterium
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
Entwicklung von Lehrplänen für die Deutschförderklassen
Objektive und transparente Feststellung des außerordentlichen Status bzw. in weiterer Folge des Ausmaßes der Deutschförderung
Festlegung von Kriterien betreffend das Vorliegen der Schulreife