In Zeiten von Corona: Gibt es eine DIENSTVERPFLICHTUNG auf SPRACHREISEN zu fahren oder eine Sprachreise zu leiten?

 

Die Antwort hat sich fast erübrigt, denn die Empfehlung des Bildungsministeriums an die Schulleitungen lautet, alle Schulveranstaltungen, Sprachreisen etc. abzusagen. Dennoch bleibt die 
arbeitsrechtliche Frage: Muss man Dienstreisen antreten, die gesundheitsgefährdende Folgen haben können?

 

GRUNDSÄTZLICH NICHT, wenn die Dienstreise in eine Region oder Gegend gehen soll, in der die Gesundheit überdurchschnittlich gefährdet wäre, rät die Arbeiterkammer. Auf jeden Fall betrifft das Gegenden, für die staatliche
Reisewarnungen bestehen. Immer Rücksprache mit dem Hausarzt halten, besonders wenn schon Erkrankungen bestehen, und dann mit der Schulleitung die Sache abklären.

 

Mehr Informationen zum Umgang mit Corona aus Arbeitnehmer*innensicht: „Coronavirus – Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen“ der
Arbeiterkammer