Grundsatzerlass zum Unterrichtsprinzip „Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern“ wurde von der türkis-blauen Regierung aufgehoben.

 

Wie immer bei unsozialen, rechtsideologischen und/oder tief reaktionären Maßnahmen, hat die ÖVP gemeinsam mit der FPÖ in gewohnter Eintracht den Grundsatzerlass zum Unterrichtsprinzip zur Gleichstellung
bereits im April 2018 still und heimlich aufgehoben
. Gut versteckt unter gleichzeitig knapp hundert anderen Rundschreiben und Erlässen. Offizielle Begründung: Der Inhalt des Erlasses sei
“obsolet“ und eine „administrative Entlastung von Schulleitungen“. Geht´s noch?! 

 

Faßmann hat wohl mit der Aufdeckung nicht gerechnet …

Der Grünen Bundesrätin Ewa Dziedzic ist die Aufhebung des Grundsatzerlasses zum Unterrichtsprinzip aber doch aufgefallen. Sie stellte deshalb an den Bildungsminister Faßmann diese Woche eine
parlamentarische Anfrage: Sie will wissen, von wem die Aufhebung veranlasst wurde und verlangt eine Erklärung dafür, inwiefern dieser Grundsatzerlass und in diesem Sinne die Gleichstellung
„obsolet“ sein kann. Noch hat Faßmann nicht geantwortet. Er und die türkisblauen Politstrateg/innen haben wohl nicht damit gerechnet, dass diese Nacht- und Nebelaktion ans Tageslicht kommen wird.

 

Ein weiterer hinterhältiger Akt dieser Regierung in ihrem Kampf gegen den „Gender-Wahn“ – wie sie es nennen.

Nichts als scheinheilig erscheint in diesem Zusammenhang auch die Aktion der türkisblauen Frauen bei der Angelobung von Peter Pilz. Belege frauenfeindlicher Politik gibt es bereits in der kurzen
Amtszeit dieser Regierung zur Genüge. Juliane Bogner-Strauß, Frauenministerin, kürzte zum Beispiel die Förderungen für feministische Organisationen und Projekte. Aber vor allem die Kürzung der
Mindestsicherung und der aktuelle Beschluss für die gesetzliche Festschreibung des 12-Stunden Arbeitstages sind politische Maßnahmen dieser Regierung, die Frauen besonders stark belasten.

Gleichstellung von Frauen und Männern für Türkisblauen unerwünscht …
Für die rechtsneoliberale Regierungsmannschaft sind offensichtlich die folgenden Ziele und Inhalte des Grundsatzerlasses zum Unterrichtsprinzip „Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und
Männern“ nicht mehr relevant.

Das Unterrichtsprinzip „Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern“ soll dazu beitragen, alle im Bildungsbereich tätigen Personen zu motivieren, Fragen der Gleichstellung der
Geschlechter verstärkt in den Lehrinhalten der Lehrpläne, im Unterricht, in den Schulbüchern und sonstigen in Verwendung stehenden Unterrichtsmitteln zu berücksichtigen sowie die Diskussion an
den Schulen über diese Themen zu intensivieren.

Das Unterrichtsprinzip soll zu einem Verhalten im täglichen Umgang mit den Mitmenschen, das vom Grundsatz der gleichrangigen Partnerschaft von Frauen und Männern getragen ist, erziehen.
Weiters sollen die Schülerinnen und Schüler zur Bereitschaft hingeführt werden, Ursachen und Auswirkungen tradierter geschlechtsspezifischer Benachteiligungen zu reflektieren und aus der
gewonnenen Erkenntnis ein Verhalten zu entwickeln, mit dem ein Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern geleistet werden kann.
(Grundsatzerlass)
Unterzeichnet Bundesministerin Gehrer:
Wien, 15. November 1995
ms