Schulleitungsbestellungen? Das Auswahlprozedere ist das Problem!

In einer Studie weist Laurenz Ennser-Jedenastik darauf hin, dass die Mitwirkung von Personalvertretung und Gewerkschaft bei Bestellungsverfahren oft parteipolitische Orientierung aufweist, obwohl sie in der Theorie überparteilich sein sollte und er hält auch fest, dass Rotationsprinzipien die Objektivierung in Bestellungsverfahren erhöhen, da Bewerber:innen nicht wiederholt denselben Kommissionsmitgliedern gegenübersitzen. Wir denken hier sollte den Erkenntnissen des renommierten Politikwissenschafters gefolgt werden (Link zur Studie) und meinen, der Parteilichkeit kann man entgegenwirken, ohne die legitimen Mitwirkungsrechte der Personalvertretung zu beschneiden.

Die Bestellungsverfahren sind im Sinne eines Objektivierungsgebotes weiterzuentwickeln:

„Das Ausschreibungsgesetz soll dafür abgeändert werden, insbesondere § 7 Abs. 2 sowie §§ 14 und 15 Abs. 1. Künftig sollen die Bestellungskommissionen ein unabhängiges fünftes Mitglied als ständigen Vorsitz erhalten – z. B. eine pensionierte Richterin bzw. einen pensionierten Richter. Die GÖD und PVO sollen ihre Vertreter und Vertreterinnen nach einem Rotationsprinzip entsprechend der fraktionellen Stärkeverhältnisse entsenden.“