Sehr geehrte Direktorinnen und Direktoren!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen an den Schulen!

Die 100-Tage-Frist bemisst die Zeitdauer, die nach einer Faustregel einer neuen Regierung zugestanden wird, um sich einzuarbeiten. Diese Grenze ist mit dem heutigen Tag erreicht und ich möchte
das zum Anlass nehmen, um eine erste kurze Bilanz zu ziehen. Ich möchte die Gelegenheit auch nutzen, um mich bei Ihnen allen für das, was Sie tagtäglich an unseren Schulen leisten, ganz herzlich
zu bedanken.

In diesen ersten 100 Tagen konnten einige erste wichtige Vorhaben auf den Weg gebracht werden. Von besonderer Bedeutung waren natürlich die Verhandlungen zum Doppelbudget 2018/19. Die budgetäre
Ausgangslage hat sich dabei deutlich verbessert. 2018 werden anstelle der ursprünglich vorgesehenen 8,4 Milliarden Euro über 8,8 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Über den gesamten
Finanzrahmen bis 2022 sind sogar insgesamt 800 Millionen Euro mehr budgetiert.

Wir konnten auch erste Maßnahmen aus dem Regierungsprogramm auf den Weg bringen. Ihre wertvolle Arbeit wird derzeit durch viel und manchmal auch absurde Bürokratie immer wieder blockiert und
erschwert. Wir haben daher einen hausinternen Prozess zur Entlastung von Schulbürokratie gestartet. Durch das Streichen bzw. das Überarbeiten bestehender Regelungen wollen wir Ihre Arbeit vor Ort
erleichtern. Gerade im Lichte der Bildungsreform und der damit verbundenen Ausweitung der Schulautonomie müssen wir als Ministerium nicht alles bis ins kleinste Detail behördlich regeln. Für
allfällige Rückmeldungen und Hinweise bin ich Ihnen dankbar.

Eine weitere Maßnahme, die wir umgesetzt haben, ist die Novelle zur Ahndung von Schulpflichtverletzungen. Bis jetzt war es ein großer administrativer Aufwand, gegen unentschuldigtes Fehlen vom
Unterricht vorzugehen. Wir möchten Ihnen mit der neuen Regelung, die ab Herbst 2018 in Kraft treten wird, ein Werkzeug in die Hand geben, damit Sie schnell und gezielt reagieren können. Künftig
sollen Sie durch Verwarnungen Sofortmaßnahmen setzen können. Unser neues Modell soll nicht primär Sanktionscharakter haben, sondern in erster Linie präventiv Wirkung zeigen und darüber hinaus
auch eine Verwaltungsvereinfachung bringen.

Was die Neue Oberstufe (NOST) betrifft, so wird die Übergangsfrist um zwei weitere Jahre bis spätestens 1. September 2021 verlängert. Wir wollen uns damit Zeit für eine Evaluierung und darauf
aufbauend eine optimale Weiterentwicklung der Oberstufe nehmen.

Ab kommendem Schuljahr wird auch das neue System der verpflichtenden Deutschförderklassen eingeführt. Schülerinnen und Schüler, die dem Unterricht nicht folgen können, werden 15 Stunden
(Volksschule) bzw. 20 Stunden (NMS/AHS) in eigenen Klassen in Deutsch unterrichtet. Wir wollen damit bestehende provisorische Modelle der Deutschförderung in eine nachhaltige und vor allem
verbindliche Regelsystematik überführen. Die Vorbereitungen für die Umsetzung dieses neuen Modells laufen auf Hochtouren und wir werden Sie alle rechtzeitig und umfassend informieren und nach
Maßgabe unserer Möglichkeiten bei der Umsetzung des Vorhabens unterstützen.

Ein weiteres Vorhaben, an dem wir arbeiten, ist die Umsetzung der 2017 beschlossenen Bildungsreform. Uns ist bewusst, dass gerade die Umsetzung dieses Vorhabens vor Ort viele Fragen aufwirft, und
wir sind auch bemüht, alle Fragen und Anliegen, die rund um diese Reform bestehen, so gut wie möglich zu klären. 

Neben diesen ersten konkreten Maßnahmen ist es uns im Ministerium ein grundsätzliches Anliegen, alle bestehenden Schultypen strukturell und inhaltlich zu stärken und auch weiter zu entwickeln. In
einer immer komplexer werdenden Berufs- und Arbeitswelt stellt ein breit aufgestelltes, aus verschiedenen Schularten bestehendes Schulsystem einen Vorteil dar. 

Unser Bildungssystem lebt von Ihrem täglichen Engagement und Ihrer Expertise. Umso wichtiger ist es für uns mit Ihnen in ständigem Austausch zu stehen.

Gerne möchte ich Sie auf diesem Weg in regelmäßigen Abständen über die bildungspolitischen Maßnahmen informieren. Ich freue mich auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit Ihnen und darf Ihnen
allen ein frohes und gesegnetes Osterfest wünschen.

Ihr Heinz Faßmann
Bildungsminister