Der Zentralausschuss der BMHS-Lehrer*innen stellt in einer neuen Aussendung klar.

 

  • Personen mit Vorerkrankungen (Angehörige zur Corona-Risikogruppe) „haben weiterhin von zu Hause aus bzw. im Bereich des Distance-Learning zu arbeiten“.
  • Personen über 60 ohne Vorerkrankung „bleibt es freigestellt“, ob sie an der Schule unterrichten oder Distance-Learning machen. Es genügt die Mitteilung an die
    Diensstellenleitung. „In diesem Fall liegt ein Rechtsanspruch …. vor.“
  • Schwangeren Kolleg*innen rät der ZA-BMHS, ihre Ärzte bezüglich des Risikos zu konsultieren. Noch liegt keine Vorgabe der Regierung dazu vor.

Download der Aussendung auf der Seite „Zusammenfassung aller Bestimmungen zu Corona“ in der Rubrik „Alles, was Recht ist“