Auszeiten: Sabbatical, Zeitkonto, Altersteilzeit
Ein Jahr raus aus der Klasse, später schrittweise in die Pension oder in Teilzeit ohne Nachteil in der Pension: Hier findest du, wie das Sabbatical funktioniert, wie du mit dem Zeitkonto ein bezahltes Freijahr ansparst und was Teilpension und „Altersteilzeit“ bedeuten.
Stand: Oktober 2026 · ohne Gewähr · aus dem Dienstrechtsskriptum der ÖLI-UG, Kapitel 5.7
Online-Termin „Kennst du deine Rechte? – Auszeiten & Pension“: Sabbatical, (Bildungs-)Karenz, Zeitkonto und Pensionsmodelle – zuerst referiert ein:e Expert:in, dann ist Zeit für deine Fragen. Fragen kannst du auch vorab an oeli-cafe(at)oeli-ug.at schicken.
Donnerstag, 7. Jänner 2027, 18:00 Uhr – zur Anmeldung
Auf dieser Seite:
- Sabbatical (geblockte Teilzeit)
- Zeitkonto im alten Dienstrecht
- Teilpension
- „Altersteilzeit“ für Pragmatisierte
| Sabbatical | Zeitkonto (altes Dienstrecht) | |
|---|---|---|
| für wen? | alle Lehrpersonen nach 5 Jahren im Dienst | Lehrpersonen im alten Dienstrecht – nicht im pd, nicht II L, nicht für kirchlich bestellte Religionslehrpersonen |
| wie finanziert? | über ein geringeres Gehalt in der ganzen Rahmenzeit | über angesparte Dauer-Mehrdienstleistungen |
| Bezahlung im Freijahr | anteilig, z. B. 75 % über 4 Jahre | voller Bezug |
| Alter | kein Mindestalter | Verbrauch erst nach dem 50. Geburtstag |
| Fristen | Rahmenzeit 2 bis 5 Schuljahre; die Antragsfrist setzt die Bildungsdirektion (meist 1. März) | Ansparen bis 30. September, Verbrauch beantragen bis 1. März des Schuljahres davor |
Sabbatical (geblockte Teilzeit)
Beim Sabbatical beantragst du eine Rahmenzeit von 2 bis 5 Schuljahren (jeweils 1.9. bis 31.8.), in der du ein Schuljahr frei hast. Rechtlich ist das eine „Teilzeit mit geblockter Dienstleistung“.
Rechtsgrundlagen: für Vertragslehrpersonen § 20a VBG (Bezahlung: § 20b VBG), für pragmatisierte Bundeslehrer:innen § 78e BDG mit den Sonderregeln in § 213b BDG, für pragmatisierte Landeslehrer:innen § 58d LDG.
Voraussetzungen und Antrag
- Du stehst seit mindestens fünf Jahren im Bundes- bzw. Landesdienst (also ab dem 6. Dienstjahr).
- Es stehen keine wichtigen dienstlichen Gründe entgegen, und deine Vertretung ist gesichert.
- Antrag: schriftlich im Dienstweg (über die Schulleitung) an die Bildungsdirektion, mit Beginn und Dauer der Rahmenzeit und dem gewünschten Freijahr. Viele Bildungsdirektionen haben ein Formular, ein formloses Schreiben genügt aber. Beginn und Ende der Freistellung werden dann schriftlich vereinbart.
- Frist: Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Die Bildungsdirektionen setzen meist den 1. März für das folgende Schuljahr (z. B. Burgenland: 1.3.2026 für 2026/27). Frag deine Frist bei der Bildungsdirektion oder der Personalvertretung nach.
Bezahlung und Ablauf
- Bezahlung: nach dem durchschnittlichen Beschäftigungsausmaß in der Rahmenzeit. Beispiel: 3 Jahre voller Unterricht und 1 Jahr frei ergibt in allen 4 Jahren 75 % des Bezugs.
- Mehrdienstleistungen in den Unterrichtsjahren werden ganz normal ausbezahlt – oder, im alten Dienstrecht, auf das Zeitkonto gespart.
- Lage des Freijahrs: Bei einer Rahmenzeit von 2 oder 3 Jahren frühestens im 2. Jahr, bei 4 oder 5 Jahren frühestens im 3. Jahr. Es ist am Stück zu verbrauchen.
- Vor der Pension: Erreichst du am Ende der Rahmenzeit das gesetzliche Pensionsalter (65 Jahre; für Frauen, die vor dem 2.6.1968 geboren sind, gilt ein niedrigeres Regelpensionsalter), kann das Freijahr mit dem Pensionsantritt enden.
- Pensionsantritt zwischen 2.9. und 31.12.: Dann dürfen die Rahmenzeit und das Freijahr bis zum Übertritt in den Ruhestand verlängert werden, längstens bis 31.12. (§ 213b BDG).
Beispiel: Eine Vertragslehrerin tritt am 1.12.2027 die Pension an. Sie wählt die Rahmenzeit 1.9.2022 bis 1.12.2027. Sie unterrichtet 4 Jahre und hat ab 1.9.2026 eine Freiphase von 15 Monaten. Bezahlung: 48 / (48 + 15) = 76,2 %.
Zeitkonto im alten Dienstrecht
Mit dem Zeitkonto kannst du Dauer-Mehrdienstleistungen ansparen statt sie auszahlen zu lassen – und dir damit später ein Freijahr bei vollem Bezug finanzieren (§ 61 Abs. 13–19 GehG, § 50 Abs. 12–18 LDG, für Vertragslehrpersonen sinngemäß § 91 Abs. 1 VBG).
Kein Zeitkonto gibt es im neuen Dienstrecht (pd), für Lehrpersonen im Entlohnungsschema II L und für kirchlich bestellte Religionslehrpersonen.
Ansparen
- Bis 30. September erklärst du für das begonnene Schuljahr, dass deine Dauer-Mehrdienstleistungen ganz oder teilweise nicht ausbezahlt werden sollen.
- Der Antrag geht im Dienstweg an die Bildungsdirektion, jeweils für ein Schuljahr. Meist gibt es dafür ein Formular.
Verbrauchen
- Ab dem 50. Geburtstag kannst du mit dem Guthaben deine Lehrverpflichtung für ein Schuljahr um 50 bis 100 % reduzieren – bei vollem Bezug. Du unterrichtest dann höchstens etwa die Hälfte. Geht sich 50 % nicht genau aus, wird der Überhang als Mehrdienstleistung bezahlt.
- Den Antrag stellst du bis 1. März des Schuljahres davor. Zu Schulbeginn musst du das 50. Lebensjahr vollendet haben.
- Verbraucht wird grundsätzlich nur für ganze Schuljahre. Unmittelbar vor dem Pensionsantritt geht es auch monats- oder tageweise.
- Die Bildungsdirektion genehmigt den Zeitpunkt. Sie darf ihn nur aus wichtigen dienstlichen Gründen verweigern – und gar nicht, wenn es der letztmögliche Zeitpunkt wäre.
- Seit 2020 ist für Berufsschullehrpersonen auch eine Freistellung für einen Teil des Jahres möglich (Lehrgang, Rahmenzeit 1 Schuljahr).
Wie viel brauchst du? Für ein ganzes freies Schuljahr brauchen Bundeslehrer:innen 720 Werteinheiten, Landeslehrer:innen ihre Jahresunterrichtsverpflichtung. Vor der Pension gilt pro Monat 1/12 und pro Tag 1/360 davon – an Bundesschulen also 60 WE für einen Monat und 2 WE für einen Tag. Sonn- und Feiertage sowie Ferien zählen dabei mit.
Musterformulierung: „Ich beantrage für das Schuljahr 2027/28 den Verbrauch (eines Teils) meines Zeitkontos in Form einer Freistellung von der regelmäßigen Lehrverpflichtung im Ausmaß von … (50 bis 100) vH der Lehrverpflichtung.“
Kombination mit Teilzeit: Reicht dein Guthaben nicht für 100 %, kannst du Zeitkonto und Teilzeit kombinieren. Beispiel: „Ich beantrage im Schuljahr 2027/28 den Verbrauch meines Zeitkontos (620,424 WE) in Form einer Freistellung von der Lehrverpflichtung im Ausmaß von 86,17 %. Gleichzeitig ersuche ich um Reduktion meiner Lehrverpflichtung auf 86,17 %.“ Dann unterrichtest du in diesem Jahr gar nicht und bekommst 86,17 % bezahlt.
Auszahlen statt Freijahr
Du kannst das Zeitkonto auch als Sparmodell nutzen und dir das Guthaben später auszahlen lassen – berechnet nach deiner Gehaltsstufe im Monat der Antragstellung. Bei Pragmatisierten folgt daraus auch die Nebengebührenwerte-Gutschrift. Nicht verbrauchte Mehrdienstleistungen werden vergütet:
- auf Antrag – der sich nur auf das gesamte Guthaben beziehen kann,
- wenn du aus dem Dienststand oder Dienstverhältnis ausscheidest, oder
- wenn du in eine andere Besoldungsgruppe überstellt wirst.
Jeder dieser drei Fälle steht für sich. Die Auszahlung ist auch schon vor dem 50. Geburtstag möglich.
Teilpension
Seit 1.1.2026 kannst du bei erfülltem Pensionsanspruch deine Arbeitszeit um 25, 50 oder 75 % reduzieren und zum Teilzeitgehalt den entsprechenden Teil der Pension beziehen. Der Dienstgeber muss zustimmen (§ 50g BDG, § 46c LDG, § 2 LVG, § 4a APG). Beamt:innen stellen den Antrag spätestens 6 Monate vor Beginn.
Achtung: Wird die Teilzeit nicht genehmigt, kann dein Antrag als Erklärung gewertet werden, in den Ruhestand treten zu wollen. Dann rasch widerrufen!
Mehr zu Bandbreiten, Ablauf, Steuer, Abfertigung und Jubiläumszuwendung findest du auf der Themenseite Pension: Berechnung, Teilpension, Korridorpension.
„Altersteilzeit“ für Pragmatisierte
Was oft „Altersteilzeit“ genannt wird, ist eigentlich etwas anderes: Lehrpersonen, die vor 2025 pragmatisiert wurden und Teilzeit arbeiten, können jeweils für ein Schuljahr erklären, dass sie den Pensionsbeitrag vom vollen Bezug zahlen. So bringt die Teilzeit in der Pension keinen Einkommensverlust (§ 116d Abs. 3 GehG). Für die Teilpension gilt das nicht.
Noch Fragen?
Dienstrecht ist oft Einzelfall. Unsere Expert:innen und Personalvertreter:innen helfen dir gerne weiter – persönlich und kostenlos: Frage an die ÖLI.
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