Durchmischung aller 10 bis 14-jährigen Kinder in Erwägung ziehen und die AHS-Unterstufe als Pflichtschule deklarieren, anstatt die Mehrzahl jener Herausforderungen, die über das reine
Unterrichten der Gegenstände hinausgehen, den alten oder neuen Mittelschulen bzw. Sonderschulen zu überlassen. Diese Überlegung wird im vorliegenden Entwurf nicht angestellt.

Viele HauptschullehrerInnen sind ihrem Empfinden nach über Nacht LehrerInnen von Neuen Mittelschulen geworden und sehen sich jetzt mit einer weiteren grundlegenden Umgestaltung ihres
Arbeitsfeldes konfrontiert. Dabei geht es für die Lehrpersonen nicht ausschließlich darum, die neuen gesetzlichen Regelungen korrekt umzusetzen, sie werden auch gefordert sein, die Neuerungen den
Eltern ihrer SchülerInnen zu erklären. Es wird an ihnen liegen, die Erfordernisse, die sie an ihren Standorten wahrnehmen, mit aktuellen Schulgesetzen und ihrem eigenen Knowhow in Einklang zu
bringen, um die bestmöglichen Settings für ihre SchülerInnen anbieten zu können und das Vertrauen der Eltern zu erhalten. Die rasch aufeinander folgenden weitreichenden Umgestaltungen ihres
Schultyps haben ihnen in den letzten Jahren bereits erhebliche Anstrengung und Engagement abverlangt. Im Sinne eines respektvollen Umgangs mit den bisherigen undin Zukunft geforderten Leistungen
der PflichtschullehrerInnen der Sekundarstufe I raten wir entschieden folgende Vorgaben im Gesetzesentwurf abzuändern:
Die Entscheidung, ob SchülerInnen entsprechend ihrem Leistungsniveau zeitweise oder dauernd in SchülerInnengruppen zusammengefasst werden obliegt den SchulleiterInnen.
Wir fordern, dass diese Entscheidung erst nach Rücksprache mit den LehrerInnen erfolgt und fachweise/jahrgangsweise flexibel gestaltet werden kann. FachlehrerInnenteams unterschiedlicher Fächer
sollen unterschiedlich verfahren dürfen, um das in den vergangenen Jahren im Zuge der NMS- Entwicklung erworbene Knowhow weiterhin einbringen zu können.
Der Beobachtungszeitraum nachdem für die SchülerInnen festzulegen ist, nach welchem Leitungsniveau sie zu unterrichten sind, umfasst höchstens 2 Wochen.
Nachdem die SchülerInnen bereits in der 5. Schulstufe an der Schule unterrichtet wurden, ist der Beobachtungszeitraum nur für Neuzugänge sinnvoll. Wir regen an, dies auch im Gesetz entsprechend
zu vermerken.
SchülerInnen, denen zugetraut wird, dem Unterricht auf Standard-AHS-Niveau folgen zu können sind unverzüglich auf diesem zu unterrichten. SchülerInnen, die dort mit Nicht genügend zu
beurteilen wären, sind unverzüglich auf Standard-Niveau zu unterrichten.

 Wir unterstützen diese Maßnahme, weil dadurch sinnvolle pädagogische Schritte im Interesse der SchülerInnen rasch gesetzt werden können.
Der Gesetzesentwurf regelt die Möglichkeit nach der Ersteinstufung eine Aufnahmeprüfung für das höhere Leistungsniveau abzulegen.
Nachdem vorgesehen ist, dass die SchülerInnen jederzeit auf das höhere Leistungsniveau wechseln können, bereitet das vorgeschlagene Prozedere sinnlosen administrativen Aufwand und ist somit zu
streichen.
Zur Ermöglichung eines zeitweisen gemeinsamen Unterrichtes von nicht behinderten SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf können zeitweise Klassen der
Mittelschule und Sonderschulklassen gemeinsam geführt werden.
Wir regen an, dass auch Klassen der AHS- Unterstufe die Möglichkeit bekommen, gemeinsam mit Sonderschulklassen geführt
zu werden.
Die neue Mittelschule wird zur Mittelschule: Diese Maßnahme ist rein kosmetisch. Die Kosten für Gebäudeaufschriften, Stempel, Drucksorten, Logos und anderessind in Summe
beträchtlich. Dieses Geld für SchülerInnen zu verwenden wäre wesentlich sinnvoller.

Maßnahmen zur Unterstützung von SchulabbrecherInnen
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass SchülerInnen, die in einem freiwilligen 10. Schuljahr die 4. Klasse MS oder PTS nicht abgeschlossen haben, das Recht haben unter bestimmten
Bedingungen ein freiwilliges 11. Schuljahr in der MS oder der PTS besuchen dürfen.

Wir ersuchen diesen Ansatz zu überdenken. 16-Jährige in der Mittelschule zu behalten scheint uns aufgrund des unterschiedlichen Entwicklungsstandes der SchülerInnen unsinnig. An der PTS wird die
Berufsentscheidung sehr gut vorbereitet, was für ältere SchülerInnen große Vorteile bietet.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass SchülerInnen, die ihr 9. Schuljahr an einer weiterführenden Schule absolviert haben unter bestimmten Bedingungen noch ein 10. Schuljahr an der PTS
ablegen dürfen.

Wir befürworten, dass SchülerInnen, die im 9. Schuljahr eine AHS besucht bzw. eine BHS oder BMHS besucht und nicht positiv abgeschlossen haben berechtigt sind, ein freiwilliges 10. Schuljahr zu
absolvieren sofern Schulerhalter und Schulbehörde zustimmen.
Wir fordern im Sinne gebotener Gleichbehandlung von SchülerInnen aus BMHS und BMS mit jenen aus der AHS, den nicht positiven Abschluss des 9. Schuljahres als Voraussetzung zu streichen.
Wir regen an, diese Möglichkeiten auf ein 11. Schuljahr zu erweitern, damit Kinder, die durch das in diesem Gesetz angesprochene Sitzenbleiben ab der 2. Klasse VS einen Laufbahnverlust erleben
mussten, auch noch zu einem Abschlussjahr mit berufsvorbereitenden Inhalten kommen können. Darüber hinaus schlagen wir vor, für SchülerInnen, die die Aufnahme in eine weiterführende Schule knapp
versäumten an den PTS Übergangsstufen, die auf die weiterführende Schule vorbereiten, einzurichten.

Evaluierung
Der Gesetzesentwurf verpflichtet die SchulleiterInnen, die Durchführung von externen Evaluationen einschließlich der Bewertung der Unterrichtsqualität durch die Organe der externen
Schulevaluation zu ermöglichen und deren Ergebnisse bei der Schul- und Unterrichtsentwicklung zu berücksichtigen.

Wer sind die Organe der externen Schulevaluation? Um diesen Punkt bewerten zu können, benötigen wir zusätzliche Informationen über die Vorhaben. Im Sinne der Schulautonomie braucht es nicht noch
mehr Kontrolle von außen. Es sei denn, die Schule fordert Evaluation an.
 
Gebrauch der männlichen und weiblichen Wortformen
Dass der Gesetzestext nicht durchgängig gegendert ist, stört. Darüber hinaus würde die Verwendung der Pluralformen SchulleiterInnen, LehrerInnen und SchülerInnen die Lesbarkeit der Gesetze
deutlich erhöhen.

Ressourcen
Abschließend bleibt zu bedauern, dass der vorliegende Gesetzesentwurf keine zusätzlichen Ressourcen vorsieht. Die Problemlagen in den Pflichtschulen sind bekannt, werden immer wieder in den
Medien präsentiert. Die Herausforderungen häufen sich an manchen Standorten besonders. Wir fordern daher eine transparente bedarfsgerechte und ausreichende Mittelzuweisung an die Schulen. Durch
reine Umverteilung wird die mittlerweile prekäre Situation der Pflichtschulen nicht zu lösen sein. Für eine gerechtere Schulfinanzierung empfehlen wir die Orientierung am Modell der
Arbeiterkammer Wien, das den zusätzlichen Einsatz von 300 Millionen pro Jahr vorsieht.

Für die Österreichischen LehrerInnen Initiativen ÖLI-UG
Barbara Gessmann-Wetzinger, Renate Brunnbauer, Claudia Astner, Uschi Göltl, Gary Fuchsbauer