
Finanzielle Schäden für Öffentlich Bedienstete durch falsch berechnete Einstufungen sollen ausgeglichen werden.
Urteil des EU-Gerichtshofes vom Parlament umgesetzt.
Heute wurde die Besoldungsreform 2019 im Parlament beschlossen. Sie soll die Ungerechtigkeiten und Verluste ausgleichen, die durch die Besoldungsreform von 2015 bei der Berechnung des
Besoldungsdienstalters (BDA) entstanden waren. Die Reparatur wird durch das Urteil des EU-Gerichtshofes vom 8. Mai 2019 vorgeschrieben.
Wie die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
GÖD schreibt, sind derzeit nur Grundzüge der Neuregelung nicht aber Details bekannt.
Automatische Neuberechnung unter drei Bedingungen
Dabei wird das Besoldungsdienstalter neu berechnet. Kein Antrag ist nötig, wenn Ihr Euch im aktiven Dienststand befindet, durch die Besoldungsreform 2015 ins neue System transferiert wurdet und,
drittens, wenn Eure erstmalige Festsetzung des Vorrückungsstichtages Vordienstzeiten vor dem 18. Geburtstag nicht berücksichtigte. Sollten alle drei Bedingungen auf Euch zutreffen, dann erfolgt
die Neufestsetzung automatisch und von Amts wegen.
Nicht im Dienststand? Neuberechnung auf Antrag
Pensionistinnen und Pensionisten und andere, die sich am Stichtag nicht mehr im Dienststand befinden, müssen einen Antrag stellen. Stichtag ist der Tag der Kundmachung der 2. Dienstrechtsnovelle
2019.
Für sie gelten zwei weitere Bedingungen: Es müssen die Voraussetzungen bei der amtswegigen Neufestsetzung zwei und drei erfüllt und die Ansprüche noch nicht verjährt sein.
Zu wenig angerechnet? Antrag stellen
Wem zu wenige berufseinschlägige Zeiten oder solche im öffentlichen Interesse nicht als Vordienstzeiten angerechnet wurden, weil sie das Höchstausmaß überschritten, können ebenfalls einen Antrag
stellen.
Ein Antrag auf Neufestsetzung des Besoldungsdienstalters wird im weiteren für die notwendig, denen Präsenz- oder Zivildienstzeiten nicht zur Gänze herangezogen wurden.
ps
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