ACHTUNG NEU: Die Frist für das Pensions-/Ruhestandsansuchen wurde auf 3 Monate vor Antritt vorgezogen. (Gilt nicht für Pragmatisierte, die bis 65 arbeiten. Sie werden automatisch
mit Monatsende, in dem sie 65 erreichen, in den Ruhestand versetzt.)
Beispiele für die neuen Fristen:
- Wer ab 1. September 2020 seine Pension antreten will, muss spätestens Ende Mai 2020 ansuchen.
- Wer mit 1. Dezember 2020 in den Ruhestand tritt kann bis Ende August ansuchen.
Für Vertragsbedienstete gelten zusätzlich Kündigungsfristen:
- Bei Vertragsdauer von 15 Jahren beträgt die Kündigungsfrist 5 Monate. Für einen Pensionsantritt am 1. September 2020 muss man im März 2020 gekündigt haben (Vertragsende 31. August 2020).
- Bei kürzerer Vertragsdauer: Den Dienstjahren 10/5/2/1 entsprechen 4/3/2/1 Kündigungsmonate.
- Bei Vertragsbeginn vor 2003 (Abfertigung alt) wird die Abfertigung nur ausgezahlt, wenn wegen PENSIONSANSPRUCH gekündigt wird. Also beim
Grund der Vertragsauflösung dazuschreiben! - Keine bzw. frei vereinbarte Fristen gibt es bei einer einvernehmlichen Vertragsauflösung.
Rückfragen: Gary Fuchsbauer fuchsbauer@oeli-ug.at
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