
Sind hohe Geldstrafen wirklich der richtige Weg, um Schwänzer zurück in die Schule zu holen?
Fragt Silvia Ebner SchülerInnen und Lehrer/innen. in ihrem lesenswerten Artikel:
„Mit Geldstrafen zurück auf die Schulbank?“ (dolomitenstadt.at).
Wie berichtet – „Verpflichtende Anzeige ab dem vierten Tag Schulschwänzen“ – kann
Schulschwänzen in Zukunft teuer kommen. Denn schulpflichtige Schüler/innen, die ungerechtfertigt dem Unterricht fernbleiben, besser bekannt unter dem Begriff „Schulschwänzer/innen“, werden
zukünftig schneller und härter bestraft. So will es der neue Unterrichtsminister Heinz Faßmann: Schulpflichtverletzungen müssen verpflichtend angezeigt werden, wenn schulpflichtige Schüler/innen
den Unterricht mehr als drei Tage in den neun Pflichtschuljahren ungerechtfertigt nicht besuchen.
Gespräche mit Betroffenen und Beratungen sind ineffizient! Das ist die Neue (Bildungs)Politik
Die Nichterfüllung dieser Pflicht war bereits bisher eine Verwaltungsübertretung und für mehrere unentschuldigte Fehltage pro Semester war ein fünfstufiges Verfahren, mit Eltern-, Schüler-,
Lehrer-, Schülerberatungsgesprächen, bis zur Einbindung der Jugendwohlfahrt. Nur in allerletzter Konsequenz war auch eine Strafanzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde vorgesehen.
Laut den Erklärungen Faßmanns soll ab nächstem Schuljahr dieser Fünf-Stufen-Plan „effizienter“ werden. Denn mehr als drei Tage Schulschwänzen muss angezeigt werden, ohne vorhergehende Gespräche
und Beratungen. Und die Behörde muss in Folge eine Geldstrafe verhängen. Die Höchststrafe beträgt 440 Euro. War bisher keine Untergrenze vorgesehen, muss laut Regierungsvorlage die Behörde eine
Mindeststrafe von 110 Euro verhängen.
Effizient uneffektiv …
Das Verfahren wird also „effizienter“, das stimmt, technisch gesehen. Wird es aber auch effektiver, wenigstens in Hinblick auf ein Ziel, das Ausmaß des Schulschwänzens zu reduzieren? „Nein“,
meinen die interviewten Schüler/innen und Lehrer/innen.
Ein wichtiger Aspekt in dieser Debatte soll beispielhaft für all die anderen interessanten Aussagen in Ebners Artikel stehen. Er kommt von einem 15-jähriger Schüler aus Matrei: „Meiner Meinung
nach muss man bei diesem Thema die Fälle differenziert betrachten. Außerdem kommen, ohne jemanden verurteilen zu wollen, betroffene Kinder meist aus sozial schwachen Familien, für die eine solche
Geldstrafe nicht gerade leicht bezahlbar ist.“ Für Martin Karré bräuchte es deshalb unbedingt mehr „speziell geschultes und entsprechend gut bezahltes professionelles Unterstützungspersonal für
Schulen und Familien, das Problemschülern hilft, wieder auf die Erfolgsspur zu kommen. Dies gibt es allerdings nicht kostenlos. Dafür Geld zu budgetieren ist der Gesetzgeber in Österreich leider
nicht gewillt. Und so ist gerade auf dem Gebiet der Schulpsychologie und der Sonderbetreuung disziplinärer Problemfälle das österreichische Schulwesen eines der Schlusslichter in Europa.“
Dieser kurze Auszug der Antworten ersetzt in keiner Weise das Lesen des Artikels: „Mit Geldstrafen zurück auf die Schulbank?“
ms
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