Öffnung aller Schulen bis 29. Mai, Unterricht im Schichtbetrieb, Schwerpunkt auf Festigung und Bemühen bei der Beurteilung sowie Sommerschulen für Schüler*innen, die das Nachholen
besonders nötig haben. Das sind die wichtigsten Punkte des Etappenplanes für die allgemeine Schulöffnung, die BM Fassmann heute in einer Pressekonferenz vorstellte.
Dieser Plan gelte nur solange, wie sich die Umstände der Krise nicht änderten, hob Fassmann hervor. Sein Fazit zur Zeit der Quarantäne: Was Eigenverantwortung betrifft, sei der Fernunterricht ein
erstaunlicher Schritt vorwärts gewesen. Zugleich zeigte sich aber, dass die Schule nach wie vor ein unersetzbarer sozialer Raum für Lernen und Entwicklung sei.
Ohne Schule gehe es nicht. Fernunterricht vergrößert sozialen Benachteilung im Bildungserwerb.
Das hob auch Fassmanns Co-Sprecherin Christiane Spiel, Pädagogik-Professorin an der Uni Wien, hervor. Sie wies besonders darauf hin, dass die Phase der geschlossenen Schulen die soziale Schere
der Bildungschancen noch weiter geöffnet habe.
Die Kindergärten, die nicht in seinem Verantwortungsbereich stehen, forderte Fassmann zur Öffnung auf und empfahl die Verwendung des Corona-Handbuchs des BMBWF auch dort.
Drei Etappen zur allgemeinen Öffnung der Schulen
Mit den Matura- und Abschlussklassen der Berufsschulen, der mittleren und höheren Schulen beginnt am 4. Mai die erste Etappe der Schulöffnungen. Mit 15. Mai sollen dann die Volksschulen, NMS,
Deutschförderklassen und Schulen für Schüler*innen mit Sonderbedarf wieder geöffnet werden. Berufsschulen, PTS, Oberstufen der mittleren und höheren Schulen werden mit 29. Mai wieder aufgemacht.
15. und 29. Mai sind Freitage. Diese Tage werden der Vorbereitung und Organisation der Öffnung der einzelnen Schulen mit Lehrer*innen-Konferenzen gewidmet sein, erklärte Fassmann auf
Journalisten-Nachfrage. Außerdem sollen an diesen Tagen Gespräche mit Schüler*innen stattfinden, bei denen es nötig erscheint. Allgemeiner Unterricht findet demnach nicht statt.
Schichtbetrieb
Der Unterricht in den Klassen wird im Schichtbetrieb umgesetzt werden, um die Einhaltung der Hygieneregeln möglich zu machen, erklärte Fassmann. Die Klassen werden in Gruppen zu in etwa 11
Schüler*innen aufgeteilt werden. Der eine Teil soll montags bis mittwochs Unterricht haben, der andere Teil donnerstags und freitags. In der folgenden Woche wechseln die Gruppen. Tage ohne
Unterricht sind „Hausübungstage“, die man auch in der Schule verbringen kann.
Die Stundenpläne bleiben unverändert aufrecht, der Inhalt wird jedoch ausgedünnt. „Virologisch heikle Gegenstände“ wie z.B. Bewegung und Sport werden nicht unterrichtet. Es wird kein Distance
Learning zusätzlich zum Schulunterricht geben. Der Aufwand wäre für die Lehrer*innen zu groß, erklärte Fassmann. Zur Unterstützung, auch zum Ersatz jener Lehrer*innen, die zu Risikogruppen
gehören, will der Bundesminister „Supplierlehrer*innen“ und Student*innen einsetzen.
Nachmittagsunterricht und Sommerschulen
Der Nachmittagsunterricht entfällt, Ganztagsschulen halten jedoch die Nachmittagsbetreuung aufrecht. Das Unterricht endet nach Plan am 3. Juli, es gibt keine Verlängerung. Das neue Schuljahr
könnte durch die Einführung von „Sommerschulen“ für Schüler*innen mit großem Nachholbedarf, z.B. Deutschförderklassen, jedoch früher beginnen. Genauere Informationen dazu kündigte Fassmann für
die nächste Zukunft an. Unter welchen Bedingungen der Unterricht gehalten werde sowie wer ihn durchführe, verriet er nicht. Zugleich kündigte er Betreuungsmöglichkeiten der Kinder für den Sommer
an, was jedoch Angelegenheiten der Gemeinden und Länder sei.
Leistungsbeurteilung nach Bemühen und mit Nachsicht
Grundlagen für eine Leistungsbeurteilung gebe es genug. Herangezogen würden Leistungen aus dem ersten Halbjahr, aus dem Fernunterricht und dem Präsenzunterricht ab der Schulöffnung. Im
Vordergrund stehen die Festigung bereits gelernter Unterrichtsinhalte und jener, die für das Aufsteigen ins nächste Jahr wichtig seien. Dabei werde vor allem das „ernsthafte Bemühen“ und mit
Nachsicht beurteilt.
Schularbeiten gibt es nicht. Ein Aufsteigen mit einem Fünfer geht ohne Beschluss der Beurteilungskonferenz, bei mehreren Fünfern ist ein Beschluss nötig. In Volksschulen ist das Durchfallen
ausgesetzt.
Hygieneregeln und Risikogruppen
Oftmaliges Händewaschen, Abstandhalten und Nasen-Mundschutz-Tragen sind Pflicht in den Schulen. Grundlage für die Regeln ist das Hygiene-Handbuch des BMBWF. Während des Unterrichts dürften die
Schüler*innen die Masken abnehmen. Für die Anschaffung seien die Eltern verantwortlich.
Schutzmasken für Lehrer*innen werden an den Schulen bereit stehen. Aus diesem Kontingent könnten auch im Augenblick nötige Ersatz-Masken für Schüler*innen genommen werden.
Schüler*innen und Lehrer*innen aus Risikogruppen müssten nicht in die Schule kommen. Das gelte auch für jene, die in einem Haushalt mit Angehörigen aus Risikogruppen leben. Ausschließlich für
Schüler*innen und Eltern gelte nach Fassmanns Aussage, dass wer Angst vor Ansteckung in der Schule habe, auch nicht zu kommen brauche. Versäumte Unterrichtsinhalte müssten später nachgebracht
werden.
Für Schüler*innen genügt eine Krankmeldung für das Fernbleiben vom Unterricht, Lehrpersonen benötigen ein ärztliches Attest über die Vorerkrankung. Über 60-jährige könnten frei über Daheimbleiben
oder Unterrichten entscheiden. Statt Präsenzunterricht müssen Sie Fernlehre oder andere Aufgaben im Homeoffice übernehmen.
PSt
Bildnachweis: Alexandra Koch auf Pixabay.com
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