Faßmann erhält weitreichende Befugnisse.
Stimmt der Nationalrat am Freitag diesem Gesetz zu, so kann Faßmann zum Beispiel die Fristen und Stichtage des laufenden und kommenden Schul- und Studienjahres, die Lehrpläne, die Notengebung und
die Ferien per Verordnung neu regeln.
Die UBG – Unabhängige Bildungsgewerkschaft und die ÖLI-UG kritisieren die geplante weitreichende
Befügniserweiterung für Faßmann. Laut OÖN soll am Freitag Bildungsminister Heinz Faßmann vom Nationalrat per Gesetz ermächtigt werden, weitreichende Verordnungen für den Schul- und
Hochschulbetrieb zu erlassen.
Faßmann könnte also zukünftig nach eigenem Gutdünken und de facto ohne effektive Kontrolle durch Verordnungen massive Eingriffe in das Bildungssystem vornehmen.
Eine nüchterne Betrachtung lässt keine Notwendigkeit, trotz Corona-Krise, erkennen, einem Bildungsminister einen Persilschein für die Erlassung von
Verordnungen auszustellen. Vor allem auch unter dem Aspekt, dass die bisher gezeigte Performance Faßmanns als Bildungsminister wenig bis keine Basis für Vertrauen bietet, die eine
so weitreichende und demokratiepolitisch zweifelhafte Maßnahme rechtfertigen könnte.
„Die Bildung einem konservativen, zaudernden Alt-Universitären zu überlassen, der noch dazu brav parteipolitisch angepasst ist und schlecht beraten wird, finde ich höchst unverantwortlich“, zeigt
sich Ambros Gruber (Lehrer*innenvertreter ÖLI-UG) besorgt.
Demokratiepolitisch bedenklich: Österreich hat sich nicht einem Aufruf des Großteils der EU-Staaten angeschlossen, die Corona-Krise für eine Einschränkung auszunützen. Der Aufruf wurde unter dem Eindruck der
Entwicklung in Ungarn verfasst. Der ungarische Premierminister Orban hatte sich vom Gesetz unter dem Deckmantel der Coronakrise umfassende Vollmachten geben lassen und damit das PArlament de
facto entmachtet.
Österreich reiht sich damit in den Kreis ehemaliger Ostblockstaaten ein wie Ungarn und Polen ein, die mit Freier Meinungsäußerung und Rechtsstaatlichkeit heutzutage wenig anfangen.
ms und PSt
Hinterlasse einen Kommentar