Nach dem Krankenstand – Wiedereingliederungsteilzeit für Lehrer*innen
Seit der Dienstrechtsnovelle 2018 können auch Lehrer*innen nach einem Krankenstand die Wiedereingliederungsteilzeit in Anspruch nehmen. „Die Wiedereingliederungsteilzeit macht auch durchaus Sinn“, erklärt Gerhard Pušnik. Pušnik ist Mitglied im Zentralausschuss und Vorsitzender des Fachausschusses (Vorarlberg) der AHS und begleitet derzeit in dieser Funktion einen Kollegen, damit er die Wiedereingliederungsteilzeit in Anspruch nehmen kann. „Diese Möglichkeit










