ACHTUNG! Bis 30. September Zeitkonto anmelden!
Zeitkonto - Ansuchen nur bis 30. September 2019 und nur für Pragmatisierte oder Vertragslehrer*innen im alten Dienstrecht möglich. Im neuen Dienstrecht (pd-Schema) kann ein Zeitkonto nicht eingerichtet werden. Zeitkonto (§ 61 Abs. 13 bis 19 Gehaltsgesetz) bedeutet, dass Mehrdienstleistungen auf Wunsch der/s Lehr/in nicht ausbezahlt, sondern als Zeitguthaben (Zeitkonto) gespeichert werden. Der Verbrauch










