Unterrichtspflicht bzw. Arbeitszeit einer Lehrerin/eines Lehrers
Neues Dienstrecht (= Pädagogischer Dienst)
In Unterrichtswochen: 20 bis 22 Stunden unterrichten, 1 Sprechstunde und 2 Stunden sonstige Tätigkeit an der Schule machen. Unterrichtsvorbereitung, Korrekturen und Fortbildung kann auch außerhalb der Schule gemacht werden. Dazu kommen fallweise Konferenzen, Schulveranstaltungen und ab der 10. Schulstufe Prüfungen außerhalb der Unterrichtszeit.
Sonstige Tätigkeiten sind: Klassenvorstand, Mentoring (Begleitung neuer Lehrpersonen im 1. Jahr), Verwaltung der Lehrmittel, Qualitätssicherung, Fachkoordination, Eltern-Schüler:innen-Beratung, individuelle Lernbegleitung, und anderes.
24 unbezahlte einzelne Vertretungsunterrichtsstunden pro Schuljahr.
Altes Dienstrecht
In Unterrichtswochen: 17,2 bis 22 Stunden unterrichten, 1 Sprechstunde. Unterrichtsvorbereitung, Korrekturen und Fortbildung kann auch außerhalb der Schule gemacht werden. Dazu kommen fallweise Konferenzen, Schulveranstaltungen und ab der 10. Schulstufe Prüfungen außerhalb der Unterrichtszeit.
Sonstige Tätigkeiten wie Klassenvorstand, Mentoring (Begleitung neuer Lehrpersonen im 1. Jahr), Verwaltung der Lehrmittel, Qualitätssicherung, individuelle Lernbegleitung, sind nach Bedarf zu übernehmen und werden extra bezahlt.
Unbezahlt sind einzelne Vertretungsunterrichtsstunden pro Schuljahr (je Schultyp unterschiedlich viele); bezahlt nur, wenn Dauervertretung oder bei bereits vollem Supplierpool.

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