Die PV achtet auf die Einhaltung der bestehenden Bestimmungen (PVG § 2) und hat vor allem bei der Diensteinteilung Rechte (§ 9 (2) b). Die Gewerkschaft bemüht sich um Verbesserung der
Bestimmungen, bietet Berufsrechtsschutz und verhandelt auch unsere jährlichen Gehaltserhöhungen. Bei den PV-Wahlen dürfen alle Landes- bzw. Bundeslehrerinnen und -lehrer wählen. Dort wo es auch
Gewerkschaftswahlen gibt, sind bei diesen nur GÖD-Mitglieder wahlberechtigt (Beitritt: www.goed.at/mitgliedschaft).

 

Die relevanten Termine sind in
http://archiv.oeli-ug.at/krkr1904Kalender.pdf
eingetragen.

 

Die wichtigsten Wahlfristen:
Aktives Wahlrecht
DA/FA/ZA-wahlberechtigt ist, wer am 18.9.2019 im Bundesdienst ist und am 27.11. der Dienststelle angehört (auch Karenzierte, im Freijahr, o.Ä.).

GBA/LL-wahlberechtigt ist, wer im Juli 2019 GÖD-Mitglied ist und am 27.11. der Dienststelle angehört (auch Karenzierte – w.o.).
Passives Wahlrecht
Für DA/FA/ZA kandidieren (PV-Wahl) darf jede*r Bedienstete, die/der zum Zeitpunkt der Ausschreibung mind. 6 Monate (also ab 9. April 2019) im Bundesdienst ist
und bei Wahleinreichung dem entsprechenden Bereich angehört.

Für GBA/LL kandidieren (Gewerkschaftswahl) darf jedes GÖD-Mitglied des entsprechenden Bereiches (Mitglied ab 9. April 2019).

Einbringung der Wahlvorschläge

DA/FA/ZA: Spätestens 5 Wochen vor der Wahl (23.10.2019)
GBA/LL: Spätestens 3 Wochen vor der Wahl (6.11.2019)