Den Bezugszettel richtig lesen
Stammdaten, Bezugsbestandteile, Abzüge, Steuerbegünstigungen – der monatliche Bezugszettel (Entgeltnachweis) ist voller Abkürzungen. Hier findest du Schritt für Schritt, was was bedeutet, welche Abzüge es gibt und worauf du achten solltest.
Stand: Oktober 2026 · ohne Gewähr · aus dem Dienstrechtsskriptum der ÖLI-UG, Kapitel 2.3
Online-Termin „Kennst du deine Rechte? – Besoldung & Lohnzettel“: Grundgehalt, Einstufung, Zulagen, Pendlerpauschale, Abzüge – zuerst referiert ein:e Expert:in, dann ist Zeit für deine Fragen. Fragen kannst du auch vorab an oeli-cafe(at)oeli-ug.at schicken.
Freitag, 20. November 2026, 18:00 bis 19:30 Uhr – zur Anmeldung
Auf dieser Seite:
- Allgemeines
- Stammdaten
- Die wichtigsten Abkürzungen
- Bezugsbestandteile
- Sozialabgaben, Lohnsteuer und Sonderabzüge
- Steuerbegünstigungen
- Aufrollungen und Reiseabrechnungen
Allgemeines
- Deinen Bezug berechnet das Bundesrechenzentrum nach den Daten, die deine Schule meldet. Er wird am Ersten des Monats überwiesen – bei Vertragslehrpersonen am 15.
- Deine Entgeltnachweise findest du im Portal Bildung bzw. in der App „Serviceportal Bund“ am Smartphone.
- Der Bezugszettel hat vier Teile: Stammdaten, Bezugsbestandteile, Abzüge und sonstige Hinweise.
Tipp: Kontrollier deinen Bezugszettel regelmäßig – vor allem nach Änderungen bei Stunden, Klassenvorstand oder Vertrag. Ansprüche verjähren nach drei Jahren (siehe Gehalt & Zulagen).
Stammdaten
Im oberen Bereich stehen:
- der Monat, für den abgerechnet wird, und das Datum der Erstellung
- deine Personalnummer
- der Abrechnungskreis – er steuert den Auszahlungstermin: 91 = am 1. des Monats (Beamt:innen), 93 = am 15. (Vertragsbedienstete)
- Kostenstelle (Kost.), zuständige Dienstbehörde (DB) bzw. Personalteilbereich (TB), Name und Anschrift der Dienststelle
- deine Einreihung bzw. Einstufung und das Datum der nächsten Vorrückung
- die Nebengebührenwerte dieser Abrechnung (NGW-lfd) samt Bemessungsgrundlage und NGW für Nachträge
- dein Beschäftigungsgrad in Prozent und deine Sozialversicherungsnummer
Die wichtigsten Abkürzungen
| Abkürzung bzw. Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Besoldungsdienstalter (z. B. 06.03.03) | in Jahren.Monaten.Tagen – stimmt nur bei jenen mit der tatsächlichen Dienstzeit überein, die erst nach Februar 2015 einen Dauervertrag bekommen haben |
| Gehaltsstufe bei II L | „12“ heißt: das Gehalt wird in 12 Monatsraten bezahlt (es gibt auch 10) |
| NGW | Nebengebührenwerte für Überstunden, Kustodiate, Klassenvorstand … – nur für Beamt:innen relevant (siehe Nebengebührenwerte) |
| Beschäftigungsgrad | dein Beschäftigungsausmaß in Prozent |
| Grundbezug | laut Beschäftigungsgrad und Gehaltstabelle |
| Mehrleistungsstd. | Dauer-Mehrdienstleistungen: 1,3 % vom Grundbezug × Anzahl |
| Sonderzlg. | Sonderzahlungen: halbe Monatsbezüge im März, Juni, September und November (Beamt:innen: Dezember) |
| Rückrechnung | Abgaben für Nachzahlungen aus früheren Monaten |
| Jahressechstel | Grenze, bis zu der Sonderzahlungen im Kalenderjahr begünstigt (6 %) versteuert werden; darüber wie laufender Bezug. „lfd. Bezüge für Sechstel“ sind die Bruttobezüge des Monats ohne Sonderzahlung. |
| BV: DG-Beitrag | bei Verträgen ab 2003: 1,53 % Dienstgeberbeitrag in die Abfertigungskasse (Abfertigung neu) |
| Pensionskassenbeitr. | Beitrag zur Bundespensionskasse: der Dienstgeber zahlt 0,75 %; mit „100 %“ zahlst du freiwillig denselben Betrag dazu (höchstens 1.000 € pro Jahr) |
| Überweisung | auf welches deiner Konten von welchem Bundeskonto wie viel überwiesen wird |
Bezugsbestandteile
Bezugsbestandteile, Nebengebühren und sonstige Geldleistungen stehen mit einem vierstelligen Code (Lohnart) und einem Text. In der Spalte „Monat“ steht, für welchen Monat sie gebühren – bei Rückrechnungen der Monat, aus dem die Nachzahlung stammt. Bei Stundenvergütungen (z. B. Überstunden) steht dahinter die Anzahl der Stunden mit zwei Dezimalstellen.
- Grundbezug: laut Gehaltstabelle (siehe Gehaltstabellen).
- Kinderzuschuss: 15,60 € pro Kind und Monat, für jedes Kind mit Familienbeihilfe, auch bei Teilbeschäftigung in voller Höhe, 12-mal jährlich (§ 4 GehG, § 16 VBG). Du musst ihn beantragen! Sind beide Elternteile im öffentlichen Dienst, soll ihn der weniger beschäftigte Elternteil beantragen – er ist steuerpflichtig.
- Sonderzahlung: ein halber Monatsbezug, viermal im Jahr – für Pragmatisierte im März, Juni, September und Dezember, für Vertragslehrpersonen im März, Juni, September und November; versteuert mit 6 % (LST FIX).
- Fahrtkostenzuschuss: an das Pendlerpauschale gekoppelt – er kommt automatisch, wenn du das Pendlerpauschale beantragst (siehe unten).
- Mehrleistungsstunden: deine Dauer-Mehrdienstleistungen (siehe Supplierungen & MDL).
- Belohnung: versteuert mit 6 % (LST FIX), solange Sonderzahlungen und sonstige Bezüge ein Sechstel des Jahreseinkommens nicht übersteigen. Möglich sind Belohnungen aus Belohnungsaktionen und die Belohnung für administrative Aufgaben (altes Dienstrecht, zweimal pro Schuljahr im September und Juni). Sie beträgt seit 2026 einheitlich für alle Verwendungsgruppen 17,6 % des Referenzbetrags – im Juni 2026 600,13 €, ab September 2026 619,93 € (BMB, GZ 2026-0.216.435). Wie viele Lehrpersonen sie bekommen, hängt von der Größe der Schule ab:
Klassen an der Schule Lehrpersonen mit Belohnung bis 11 1 12 bis 21 2 22 bis 44 3 mehr als 44 4 - Klassenvorstand („Führ. Klassenvorstand“): bis zu zehnmal im Schuljahr (September bis Juni) eine monatliche Vergütung (§§ 61a bis 61d GehG). Beamt:innen erwerben dadurch Nebengebührenwerte. Im pd-Schema ist das eine der beiden pd-Stunden.
| Klassenvorstand bzw. Klassenführung | ab 1.7.2026 | 2025 | 2024 |
|---|---|---|---|
| L 1 an AHS/BHS | 274,40 € | 265,60 € | 256,60 € |
| übrige an AHS/BHS | 241,20 € | 233,50 € | 225,60 € |
| Abendschule | 219,40 € | 212,40 € | 205,20 € |
| Berufsschule | 206,60 € | 200,00 € | 193,20 € |
| APS | 124,30 € | 120,30 € | 115,90 € |
Sozialabgaben, Lohnsteuer und Sonderabzüge
Abgaben werden für laufende Bezüge, Sonderzahlungen und Nachzahlungen jeweils extra berechnet und dargestellt.
Sozialabgaben
| Abgabe | Beamt:innen | Vertragslehrpersonen |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | 4,10 % des Monatsbezugs inklusive Kinderzuschuss (nicht für Klassenvorstands- bzw. Kustodiatsabgeltung und Mehrdienstleistungen) | Eintritt vor 1999 (ÖGK): 3,87 % (2026); Eintritt ab 1999 (BVAEB): 4,10 % |
| Arbeitslosenversicherung | – | 2,95 % (bei niedrigen Einkommen gestaffelt 0 bis 2 %) |
| Pensionsbeitrag | nach Geburtsjahr: vor 1955 12,55 %; 1955 bis 1975 gestaffelt (Parallelrechnung), bis zur Höchstbeitragsgrundlage 10,68 % (Jahrgang 1975) bis 12,40 % (Jahrgang 1955), darüber weniger (§ 22 Abs. 1a GehG); ab 1976 oder bei Pragmatisierung nach 2004 10,25 % wie im ASVG (§ 1 Abs. 14 PG 1965 i. V. m. § 51 Abs. 3 ASVG). Auch von Nebengebühren und Mehrdienstleistungen | Pensionsversicherung 10,25 % |
| Wohnbauförderung | 0,5 % (Wien ab 2026: 0,75 %); Klassenvorstands- bzw. Kustodiatsabgeltung und Mehrdienstleistungen sind frei | 0,5 % (Wien ab 2026: 0,75 %) |
Alle Sozialabgaben werden nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage eingehoben:
| Jahr | Höchstbeitragsgrundlage laufende Bezüge | Sonderzahlungen |
|---|---|---|
| 2027 (vorläufig) | 7.410,00 € | 14.820,00 € |
| 2026 | 6.930,00 € | 13.860,00 € |
| 2025 | 6.450,00 € | 12.900,00 € |
| 2024 | 6.060,00 € | 12.120,00 € |
Lohnsteuer
- Steuer gemäß Tarif (laufende Bezüge): wird von der eigens ausgewiesenen Bemessungsgrundlage berechnet. Mehr dazu auf der Themenseite Steuern.
- Lohnsteuer fix (SZ): „Sonstige Bezüge“ – Sonderzahlungen, Belohnungen, Prüfungsentschädigungen – werden innerhalb des Jahressechstels begünstigt versteuert: 0 % für die ersten 620 €, 6 % für die nächsten 24.380 €, 27 % für die nächsten 25.000 €, 35,75 % für die nächsten 33.333 €. Liegen die sonstigen Bezüge abzüglich Sozialversicherung unter 2.615 € (2026; 2027: 2.675 €), bleiben sie steuerfrei. Mehrdienstleistungen sind keine sonstigen Bezüge! Details bei der WKO – Sonstige Bezüge, lohnsteuerliche Behandlung.
- Lohnsteuer Rückrechnung: z. B. für Mehrdienstleistungen aus früheren Monaten (MDL Jänner werden im März ausbezahlt), Prüfungstaxen oder die Betreuung im Schulpraktikum.
Sonderabzüge
- Gewerkschaftsbeitrag: 1 % des Bruttobezugs, höchstens 35,22 € ab 1.7.2026 (1.1.2025–30.6.2026: 34,10 €) – der Höchstbetrag entspricht 1 % des Referenzbetrags. Er ist steuerlich absetzbar und wird automatisch berücksichtigt. Studierende zahlen 6,00 € im Monat, Karenzierte ohne Einkommen einen Anerkennungsbeitrag von 4,50 €. Nach einer Karenz nach MSchG oder VKG bist du beitragsfrei, wenn du vorher mindestens sechs Monate Vollbeiträge gezahlt hast. Mehr zur GÖD.
- Zukunftssicherung: bis 25 € pro Monat (300 € pro Jahr) steuerfrei (§ 3 Abs. 1 Z 15 EStG).
- Pensionskasse: freiwilliger Eigenbeitrag zur Bundespensionskasse, höchstens 1.000 € pro Jahr.
- Übergenuss: zu viel ausbezahltes Geld, das zurückgefordert wird. Die Raten werden üblicherweise so festgesetzt, dass sie 5 % des Bruttobezugs nicht übersteigen (§ 13a GehG).
Steuerbegünstigungen
| Kürzel | Steuerbegünstigung |
|---|---|
| FB §35 | Freibetrag wegen Behinderung (siehe Inklusion & Barrierefreiheit) |
| Allein.V/E | Alleinverdiener:innen- bzw. Alleinerzieher:innenabsetzbetrag |
| Pend.P | Höhe des Pendlerpauschales |
| FB Erw.M. | Freibetrag wegen Erwerbsminderung |
| Werbek. | hier können Werbungskosten ausgewiesen werden |
| FB §63 | monatlicher Steuerfreibetrag laut Freibetragsbescheid, wenn er dem Dienstgeber übermittelt wurde |
| Stf§68 | Steuerfreibeträge für bestimmte Zulagen und Zuschläge |
| ZukSi §3 | Steuerfreibetrag von 25 € für eine steuerbegünstigte Zukunftssicherung |
Pendlerpauschale und Pendlereuro: Ermittle beides mit dem Pendlerrechner des BMF, druck das Ergebnis aus und gib es mit dem passenden Formular in der Direktion ab. Der Pendlereuro beträgt ab 2026 6 € pro Kilometer und Jahr. Damit kommt automatisch auch der Fahrtkostenzuschuss.
Aufrollungen und Reiseabrechnungen
- Aufrollungen: Wird in bereits abgerechnete Monate zurückgerechnet, steht unter einer Trennlinie „Aufrollungen“, darunter die Lohnarten dieser Monate zusammengefasst. Wird eine Nebengebühr rückwirkend eingestellt oder gekürzt, erscheint sie dort als Minusbetrag.
- Reiseabrechnungen werden unabhängig vom Bezug einmal wöchentlich über „Bank Total“ ausbezahlt – zunächst brutto für netto. Auf dem Bankbeleg stehen Reisenummer, Reiseort, Reisedauer und Betrag. Steuer- und sozialversicherungspflichtige Teile werden bei der nächsten Bezugsabrechnung berücksichtigt und stehen dann am Entgeltnachweis unter „MV“ bzw. „YRSS“ (Mitversteuerung Reisegebühren).
Noch Fragen?
Dein Bezugszettel gibt dir Rätsel auf oder etwas scheint nicht zu stimmen? Unsere Expert:innen und Personalvertreter:innen schauen mit dir drauf – persönlich und kostenlos: Frage an die ÖLI.
Online-Termin „Kennst du deine Rechte? – Besoldung & Lohnzettel“: Grundgehalt, Einstufung, Zulagen, Pendlerpauschale, Abzüge – zuerst referiert ein:e Expert:in, dann ist Zeit für deine Fragen. Fragen kannst du auch vorab an oeli-cafe(at)oeli-ug.at schicken.
Freitag, 20. November 2026, 18:00 bis 19:30 Uhr – zur Anmeldung
Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die geltenden Gesetze im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). Du hast einen Fehler entdeckt? Gib uns bitte Bescheid!
