Eigentlich keine Reform der Besoldungsreform
Der Gesetzgeber möchte die Besoldungsreform so "korrigieren", dass sich nichts ändert, obwohl es einen anderen Höchstgerichtsspruch gibt.Im Parlament liegt der Gesetzesantrag: Gleich der erste Absatz ist eine Frechheit und seine Änderung zu fordern.Er lautet nun:"" 1. In § 169c werden nach Abs. 2 folgende Abs. 2a bis 2c eingefügt:„(2a) Als Überleitungsbetrag wird der Gehaltsansatz


