Ferienregelung für Neues Dienstrecht (pd-Lehrer*in):
Ferienregelung für Neues Dienstrecht (pd-Lehrer*in): Die Regelung ist de facto wie im Altrecht. Eine Anwesenheit am Schulstandort muss nicht erfolgen.
Ferienregelung für Neues Dienstrecht (pd-Lehrer*in): Die Regelung ist de facto wie im Altrecht. Eine Anwesenheit am Schulstandort muss nicht erfolgen.