Unzumutbare Korrekturbedingungen
Obwohl die ÖLI-UG und ihre Landesorganisationen die Landesschulräte (LSR)/Bildungsdirektionen (BiDi) in den Bundesländern und das Ministerium schon mehrfach darauf hingewiesen haben, sorgt die
Termingestaltung im Rahmen der Zentralmatura wieder für unzumutbare Korrekturbedingungen.
Der vom Ministerium vorgeschriebene Zwischen-Konferenztermin am Montag den 20.5.2019 zwingt die Vorsitzenden, als Abgabe-Termin für korrigierte Arbeiten Donnerstag den 16.5. vorzugeben. Für
manche Fächer bleibt damit nicht einmal eine Woche Korrekturzeit, inklusive Zweitkorrektur. Für nichtzentrale Maturafächer bleiben gar nur 2 Tage.
Ein konkretes Beispiel einer Kollegin (Anfrage an die ÖLI-UG):
Ich unterrichte an einer HLW Englisch und habe heute, am 8.5. erfahren, dass ich die korrigierten Maturaarbeiten (19 Kandidat*innen) am Donnerstag, den 16.5. um 12:00 in der Direktion abgeben
muss. Innerhalb dieses Zeitraumes ist keine seriöse Korrektur möglich.
Für Schularbeitskorrektur steht eine Woche zur Verfügung
Wie die Kollegin zurecht kritisiert, kann in dieser kurzen Zeitspanne eine seriöse Korrektur nicht gewährleistet werden. Deshalb müssen zukünftig für die Korrekturen der Matura jene Zeiten zur
Verfügung sein, die zumindest wie bei Schularbeiten vorzusehen sind. Für Schularbeitskorrektur steht eine Woche zur Verfügung. Das soll auch für Matura-Klausuren so gelten und die anderen Termine
müssen darauf abgestimmt werden.
Als kurzfristige Lösung empfehlen wir den Direktionen:
Die Direktoren sollen allen, die nicht ausreichend Zeit für die Korrektur haben, bis zu 3 Tage Sonderurlaub dafür geben. Drei Tage Sonderurlaub sind in der Kompetenz der Schulleitung und sie muss
dafür nicht in der Bildungsdirektion anzusuchen, sondern lediglich nachher melden, wem sie wieviel (für die Korrektur) frei gegeben hat.
ms
Terminchaos bei Zentralmatura: Eine Stellungnahme des Dienststellenausschusses RG 14 Astgasse 3 Wien
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