In der Geschäfts- und Wahlordnung der GÖD (GOWO) heißt es im § 31, dass die Gewerkschaftlichen Betriebsausschüsse (GBA) und die Landesleitungen (LL)

„entweder durch Bedachtnahme auf Personalvertretungs- und/oder Betriebsratswahlen, sofern die Wählergruppen deckungsgleich sind, oder auf Grund der Ergebnisse der Gewerkschaftswahlen“

zusammengesetzt werden. Gewerkschaftswahlen gab es 2019 nur im Bereich der AHS und in ganz wenigen Bundesländern in BMHS, BS und APS. Die Bedachtnahme auf PV- und BR-Wahlen (letztere nur in ausgegliederten Bereichen wie z.B. Unis, AMS, Museen, Statistik, BRZ, Bundesforste, Gesundheits-, Justizbereich) hat gemäß § 3 Abs 3 GOWO zu erfolgen:

„Bei der Wahl (Bestellung) der Mitglieder der Organe ist das Stärkeverhältnis der Wählergruppen des jeweiligen Bereiches (gemessen an den Stimmergebnissen) zu Grunde zu legen. Wählergruppen, auf die insgesamt weniger als 5 % der gültigen Stimmen entfielen, sind nicht zu berücksichtigen.“

Aktuell gibt es in der GÖD drei Fraktionen (FCG, FSG und UG) und eine Vereinbarung zwischen diesen, dass für die Stärkeverhältnisse der Fraktionen in GÖD-Organen jene Personalvertretungswahllisten heranzuziehen sind, die in der Kurzform eine (und nicht keine oder mehrere) von den drei Fraktionskurznamen FCG, FSG oder UG enthalten. Für die Betriebsratswahlen gibt es eine solche Vereinbarung bisher noch nicht, weil deren Einbeziehung in die Fraktionsstärkebestimmung seit Jahren umstritten ist, wenn es sich nicht um Zentralbetriebsräte handelt (die es aber nur im AMS und Gesundheitsbereich gibt). Bei der Zusammensetzung der Bundesorgane der GÖD werden aktuell die Wahlergebnisse der Zentralausschusswahlen bei den Bundespersonalvertretungs- und Landeslehrer:innenwahlen (das nächste Mal am 27./28.11.2024; 2019 fast 240.000 Wahlberechtigte), sowie bei den Landespersonalvertretungswahlen (außer Lehrer:innen) mit ca. 35.000 Wahlberechtigten herangezogen; weiters die Zentralbetriebsratswahlen in AMS und Gesundheitsbereich mit in Summe über 85.000 Wahlberechtigte.
Dass die UG bei der Fraktionsstärkebestimmung für den GÖD-Kongress 2021 nur 8 % erreichte, liegt vor allem daran, weil nur etwa jede:r vierte Landesbedienstete, etwa jede:r Siebente im Zentralbetriebsratsbereich und etwa 2/3 bei den Bundespersonalvertretungs- und Landeslehrer:innenwahlen UG wählen konnte, weil in den anderen Bereichen niemand als UG kandidierte. Daher lautete das Motto des 2. UGÖD-online-Cafés zu den Wahlen 2024 am Do., 14.03., 16 Uhr: Nur wo jemand kandidiert, kann auch gewählt werden. Wer es nachhören will, bitte ein Mail an a@oeli-ug.at. Es wurde ausgehend von https://archiv.oeli-ug.at/WAHL2024Info.pdf erläutert, welche Termine f. PV-Wahlen gelten, was zu beachten ist und was an Wahlwerbung möglich ist.

Nächster UGÖD-Wahlkampfteam-Informationsabend online: Fr. 14.6. um 19 Uhr
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Gerne beantworten wir Fragen und geben einen Einblick in diese notwendige und wichtige Tätigkeit! Link anfordern bei: wahlteam2024@ugoed.at