Nun gibt es den Erlass des BMBWF GZ 2021-0.065.827 ???????????? ???? ?????????????? und die ??????? ???
?????-??-??????????????? (VO 56/2021). Die neuen Bestimmungen im Erlass  sind recht übersichtlich grau unterlegt dargestellt.
In der Folge die wichtigsten Maßnahmen:

 

Von Gary Fuchsbauer und Hannes Grünbichler

 

In den Volksschulen findet wieder normaler Unterricht statt. Bedingungen:

  • Keine Teilnahme am Präsenzunterricht (oder Betreuung) ohne negativen Antigen-Test.
  • Mund-Nasen-Schutz-Pflicht im Schulgebäude außer in den Klassenräumen
  • Zwei Tests pro Woche auf Infektionen, nämlich Montag und Mittwoch vor Betreten der Klassenräume. Durchführung: Schulärzt*innen und/oder Klassenlehrer*innen bzw. eingeschulte Lehrer*Innen.
    Beim ersten Mal dürfen die Eltern in der Volksschule dabeisein.
  • Die Tests sind freiwillig. Allerdings: Wer Test oder MNS verweigert, darf nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.
  • Lehrer*innen werden mindestens einmal pro Woche getestet

 

Mittelschulen bzw. Sekundarstufe 1 haben zusätzlich

  • Zwei-Tages-Schichtbetrieb (§34/3): Die Schüler*innen werden in zwei Gruppen aufgeteilt. Gruppe A hat Montag und Dienstag Präsenzunterricht, Gruppe B Mittwoch und Donnerstag.
    In der folgenden Woche wird getauscht (Gruppe A hat MI – Do, Gruppe B MO – DI): „Die Schüler*innen sind in Gruppen einzuteilen, zweischen denen kein Wechsel stattfinden darf.
  • Der Freitag ist generell für das Lernen daheim und den „ortsungebundenen“ Unterricht vorgesehen.
  • Ausnahme für den Freitag: Fachpraktischer Unterricht in Kleingruppen (max. 9 Schüler*innen laut Erlass BMBWF GZ 2020-0.748.656) möglich. Die Schüler*innen müssen am
    Freitag zusätzlich auf Corona getestet werden
    (BMBWF GZ 2021-0.065.827 §35/1).
  • An den Wochentagen ohne Präsenzunterricht sollen die Schüler*innen Hausübungen machen, üben und den Stoff vertiefen!
  • MNS auch in den Klassenräumen, sprich im gesamten Schulgebäude
  • Weiterhin Betreuung für Schüler*innen, die daheim nicht betreut werden können.

 

Oberstufenformen inkl. Sonderschulen: Fast alle Regelungen wie in der Volksschule und Sekundarstufe 1.

  • Statt einfachem MNS ist das Tragen einer FFP2-Maske im gesamten Schulgebäude für alle Pflicht!
  • Bei wöchentlicher Teilnahme an den Berufsgruppentests (siehe unten) und Vorlage eines negativen Testergebnisses können die Lehrer*innen statt FFP2-Maske einen MNS tragen.

 

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Lehrerinnen und Lehrer wird empfohlen, sich an den Berufsgruppentests zu beteiligen! Wir empfehlen am Freitag Arbeitsaufträge zu vergeben und diesen Tag dafür zu nutzen!

Laut MRV 45/13, Seite 4, Abs 2 sind die Testungen
samt „An- und Abreise zum Test im Rahmen der Dienstzeit zulässig. Die Teilnahme an einem solchen Test darf für die einzelnen Bediensteten zu keinem Nachteil führen.“

 

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Die Organisation erfolgt durch die Bildungsdirektion und die individuelle Impfbereitschaft ist in einigen Bundesländer bereits nach den Semesterferien an der Schule zu melden. Bitte meldet euch
rechtzeitig. Die Bedarfserhebung ersetzt aber nicht die offizielle Anmeldung zur Impfung über die Bundesländer-Registrierungsplattform „ÖSTERREICH IMPFT!

 

Rückfragen gerne unter bmhs@oeli-ug.at

oder bei Gary (0680 2124358) oder Hannes (0650 9254988)