Gary Fuchsbauer
Heinisch-Hosek
informierte:
In der Sekundarstufe 2 geleistete
Unterrichtsstunden der Lehrverpflichtungsgruppen I und II …… werden mit einem Faktor von 1,1 berechnet. LehrerInnen, die ausschließlich in diesen Fächern unterrichten, haben mit 20
Unterrichtstunden (+ 2 Zusatz) eine volle Lehrverpflichtung. Dafür werden die Zulagen von € 36,- auf € 30,- reduziert.
Fachfremde Verwendung geändert: nach einem
Semester, ist die Zustimmung des Lehrers/der Lehrerin notwendig.
Klingt besser als es wirklich ist: Eine Analyse von Gary Fuchsbauer
Dass für die alten Lehrverpflichtungsgruppe II (Wertigkeit 1,1) nun auch für die LVG I (derzeit 1,167)
gilt, ist besser als nichts. Achtung: Gilt aber nur für die Oberstufe! Gar nicht gut ist die Zulagenreduktion um 1/6.
Kurzer Vergleich:
Durchschnittsgehalt im pd-Schema (nach neuem Dienstrecht) von 24 Jahren – 65 Jahren (41 Jahre, erste
Vorrückung mit 28) beträgt € 3.560,-.
Bei bisheriger Regierungsvorschlag:
20 gehaltenen Stunden (+2 Zusatzstunden) mit 22/24 beschäftigt und alles Einserstunden mit € 36,- Zulage.
Ergibt einen durchschnittlichen Jahresbezug (Bezug 14mal, Zulage 12mal) von € 53.949.-.
Bei neuem Regierungsvorschlag: ) 20 gehaltenen Stunden (+2 Zusatzstunden) vollbeschäftigt und alles Einserstunden mit € 30,- Zulage. Ergibt einen
durchschnittlichen Jahresbezug (Bezug 14mal, Zulage 12mal) von € 57.040,-, also um 5,7 % mehr.
Derselbe Prozentsatz gilt auch bei Teilbeschäftigung mit zB 11 Stunden.
Bei 23 Stunden (also 3 Überstunden) ist das Plus nur mehr 2,3 %. Je mehr Überstunden, desto geringer der
positive Effekt aus der Änderung.
Auch die Änderungen bei der fachfremden Verwendung ist auch kein großer Wurf: Der Einsatz
wird nicht auf ein (halbes oder ganzes) Jahr beschränkt, sondern ein (halbes) Jahr kann jede/r gegen den eigenen Willen in fachfremden Fächern und an studienfremden Schulen eingesetzt
werden.
Erst nach der entsprechenden Frist kann ich den weiteren Fremdeinsatz ablehnen (nachdem ich mich also
eingearbeitet habe, nett, was?).
Landeslehrer/innen erhalten bis zu je drei Einrechnungsstunden für die Bibliothek und EDV. Das ist schön,
aber warum gilt das nicht für die Bundeslehrer/innen?
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