Der Jubel der App-Betreiber von lernsieg.at nach der Einstellung des Verfahrens durch die Datenschutzbehörde ist verfrüht. Nach wie vor gibt es Bedenken über die Art der Bewertung der
Lehrer*innen und die Möglichkeiten eine einmal abgegebene Bewertung zu ändern.
Es seien derartige Apps zur Lehrerbewertung zulässig, hatte die Datenschutzbehörde geurteilt. Das Urteil scheint sich aber nur auf grundsätzliche Berechtigung solcher Plattformen zu beziehen. Es
kommt jedoch auf die spezielle Ausführung an.
Das Gutachten für das Bundesministerium durch Nikolaus Forgo, Professor für Technologie- und Immaterialgüterrecht an der Uni Wien, zählt die Mängel auf:
- keine Beschränkung auf ein Mindestalter (fehlende Rechtsfähigkeit),
- keine Maßnahme gegen mehrmaliges Abstimmen,
- keine Sicherheit, dass die Schüler*Innen tatsächlich an die angegebene Schule gehen,
- keine Korrekturmöglichkeiten der Bewertung für die Schüler*innen,
- keine Feebackmöglichkeit für Lehrer*innen
Alle diese Mängel haben Manfred Sparr, Gerhard Pusnik und Katharina Bachmann von der VLI-UG und UBG schon beim Erststart der App konstatiert.
Dass die rechtliche Untersuchung der GÖD sich nur auf die grundsätzliche Berechtigung konzentriert hat, war also ein Fehler. Die Gewerkschaft könnte sich aber jetzt schon auf den Rechtsschutz bei
kommenden Verfahren vorbereiten. Prof. Forgo sieht nämlich eine Reihe von juristischen Möglichkeiten, sich gegen die Bewertungen zu wehren: von Forderungen auf Korrektur, Löschung, Information
und Widerspruch bis zu zivilrechtlichen Verfahren, für die lernsieg seinen Datenbunker öffnen müsse.
Schließlich ist noch die Frage offen, warum man sich mit der Telefonnummer anmelden muss. Lernsieg-Schöpfer Hadrigan schwört, dass nicht daran gedacht wird, Daten abzuziehen und
weiterzuverkaufen. „In einem bestimmten Rahmen“ müsste natürlich Geld für den laufenden Betrieb der App eingenommen werden.
Peter Steiner
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