Da wir als Unabhängige Lehrergewerkschafter:innen der ÖLIUG immer wieder gefragt werden, wie hoch die Lehrer:innen bei den Gehaltsverhandlungen für 2024 abschließen, wagt Hannes Grünbichler, selbst Ökonom, einen Einordnungsversuch:
Aus den Daten des Budgetentwurfs ergeben sich für 2024 in etwa 5 % an eingeplanter Gehaltserhöhung plus dem Verteilungsspielraum, der sich aus den Pensionierungen ergibt …
… 2023 und 2024 gibt es – laut dieser Anfragebeantwortung – bei den Lehrpersonen im Primaschul- und Sekundarschulbereich ungefähr 8.000 Pensionierungen bei einem Personalstand von etwa 123.000 Lehrer:innen, also in etwa 6,5 Prozent, die man auf die Personalkosten umlegen kann. Daraus ergibt sich nochmals ein weiterer Verteilungsspielraum von rd. 3 bis 3,25 %, da Junglehrer:innen in etwa die Hälfte billiger sind als Altlehrer:innen und auch nicht alle Stellen nachbesetzt werden können, zudem sind Überstunden deutlich günstiger (als Neuanstellungen).
Eine erste Abschätzung ergibt dann eine im Budget vorgesehene Gehaltserhöhung von 8,25 %.
Benya-Formel – die Grundlage der Lohnverhandlung
In der ersten Runde der GÖD-Gehaltsverhandlungen werden zunächst immer die wirtschaftlichen Eckdaten außer Streit gestellt, das sind die durchschnittliche Inflation der letzten 12 Monate für den Zeitraum Oktober bis September und das Wirtschaftswachstum. Das war in den vorigen Jahren so und gilt auch 2023. Die Benya-Formel lautet nicht rollierende Inflation 9,15 % minus 0,8 % negatives Wirtschaftswachstum ist 8,25 %. Nein, so einfach ist das nicht. Bei 8,25 % würde die Frage im Raum stehen, ob überhaupt „echte“ Verhandlungen stattgefunden haben. Und auch 9,15 % kann nicht als Erfolg gefeiert werden.
Nach der Benya-Formel errechnet sich die Lohnforderung für den Öffentlichen Dienst aus der rollierenden Inflation, die 9,15 % beträgt, und einem mittelfristigen Wirtschaftswachstum, das gemäß WIFO und IHS entweder 1,75 % für den Zeitraum 2022-24 (3-Jahresbetrachtung) oder eben 0,7 % für den Zeitraum 2020-24 (5-Jahresbetrachtung) beträgt. Somit ergäbe sich für die GÖD eine Lohnforderung zwischen 9,85 % und 10,9 %, die jedenfalls höher ist als die Pensionserhöhung von 9,7 %. Zusätzlich müsste die gestiegene Arbeitsbelastung Berücksichtigung finden. Und zur Info, der Chefvolkswirtin des ÖGB Helene Schuberth, gefällt nicht nur die Analyse der ÖLI – UG
sondern sie und der WIFO-Lohn-Experte Benjamin Bittschi erklärten in der ORF-Sendung Runder Tisch fast wortident die Benya-Formel.
Eine Abkehr von der Benya-Fromel wäre eine klare Niederlage für die Sozialpartnerschaft
Die Abkehr von der Benya-Formel würde eine herbe Niederlage für die Sozialpartnerschaft bedeuten. Das darf und kann sich eine kämpferische Gewerkschaft nicht einfach gefallen lassen, wenn sie in Zukunft weiterhin Bedeutung haben will.

Was die Abbildung jedenfalls zeigt, eine Stärkung der Kaufkraft gibt es erst bei einem Gehaltsplus über der rollierenden Inflation. In Wahrheit müssten es schon deutlich mehr als 10 Prozent sein.

Denn es steigt der Druck auf das Pensionssystem, wenn die Lohnerhöhungen durch die Bank schlechter sind als die Pensionserhöhungen, das geht auch aus dem Pensionsgutachten hervor und gerade die Jahre 2023 und 2024 sind dafür entscheidend, da die Babyboomer in Pension gehen.