Berliner Rechtsanwältin sieht die Teilnahme an „Fridays for Future“ als Eintreten für ein höheres Ziel, also als Menschenrecht an. Das stehe über einfachen Gesetzen. Die Durchsetzung der
Schulpflicht mit Sanktionen sei deshalb nicht gerechtfertigt, meldet die „Berliner Zeitung„.
In Deutschland werden die Demonstrationen in der Schulzeit heftig debattiert. Verletzen die Schüler*innen die Schulpflicht oder nicht? Die Behörden einiger Bundesländer drohen für den Herbst
Sanktionen in Form von Bußgeldern an.
Bild: Friday for Future in Innsbruck von Naturpuur [CC BY-SA 4.0 ]
Die Stadt Mannheim belegte vier Familien mit Strafen in der Höhe von rund 85 Euro für zwei Stunden Fernbleiben vom Unterricht. Die Mannheimer Schulbehörde zog die Bescheide aber schließlich
zurück. Der Streik für das Klima sei eine „Besonderheit“.
Damit folgt die Stadt eigentlich den Thesen der Berliner Rechtsanwältin Sissy Brucker. Sie sieht im Handeln der Schüler*innen ein Menschenrecht, das über den normalen Gesetzen, also auch
möglichen Sanktionen stehe. „Die Teilnahme an einer Demo rechtfertigt nicht in jedem Fall ein Fernbleiben vom Unterricht“, sagt dagegen Wilhelm Achelpöhler, Anwalt für Verwaltungsrecht, der
Zeitung „Welt„. Ähnlich sehen das die Kultusminister*innen der
deutschen Bundesländer, die für den Bereich Unterricht zuständig sind.
Auch in Österreich sind derartige Strafen für die Verletzung der Schulpflicht möglich, bisher aber nicht verhängt worden, meldet orf.at.
Hinterlasse einen Kommentar