Breite Unterstützung für den Rechthilfefonds Sigrid Maurers, den sie gemeinsam mit dem Verein ZARA (Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit) im Rahmen
einer Crowdfunding-Kampagne startete.
Der Fonds soll die Prozesskosten finanzieren und weitere Betroffene von Hass und Gewalt im Internet bei Klagen unterstützen.
Erfolgreiche Kampagne
Die Crowdfunding-Kampagne für den Rechtshilfefonds war sehr erfolgreich. Bereits nach eineinhalb tagen war das Kampagnenziel von € 100.000,- erreicht. Daraufhin wurde das Projekt verlängert. Denn
der Bedarf an rechtlicher Unterstützung von Betroffenen von Hassattacken im Internet ist weit größer als das derzeitige Angebot. Das Ziel der zweiten Phase des Projektes „Rechtshilfefonds gegen Hass im
Netz“ ist die Absicherung und der Ausbau des kostenlosen Beratungsangebotes von ZARA. Auch weitere Klagen von Betroffenen sollen damit finanziell unterstützt beziehungsweise ermöglicht
werden.
Wie kam es dazu? Der Fall Sigi Maurer
Sigrid Maurer, Ex-Grünen Abgeordnete, wird via Facebook-Messenger auf primitivste Art und Weise sexistisch attackiert. Hass im Netz, leider kein Einzelfall, dem Menschen, vor allem Frauen,
ausgesetzt sind. Doch Maurer wehrt sich und veröffentlicht die obszön sexistischen Nachrichten. Daraufhin klagt der namentlich genannte Betreiber des Accounts, von dem die Nachrichten geschickt
worden sind. Er behauptet, dass nicht er die Nachrichten verschickt habe, sondern irgendwelche Gäste seines Lokals. Sigrid Maurer wurde wegen übler Nachrede verurteilt, vom Vorwurf der
Kreditschädigung aber freigesprochen. Die Richterin wies zwar darauf hin, dass die Argumentationen des Klägers unglaubwürdig seien, aber nicht bewiesen werden konnte, dass er auch tatsächlich der
Verfasser der Nachrichten war. Das Urteil hat eine breite Diskussion in Gang gesetzt. Denn nach aktueller Gesetzeslage ist es für Empfänger/innen solcher Nachrichten nahezu unmöglich, sich gegen
Beleidigungen zu wehren. Denn eine Beleidigung setzt eine Öffentlichkeit voraus, die in privaten Nachrichten nicht gegeben ist.
„Foto eines amtlichen Lichtbildausweises genügt“
Sigrid Maurer zeigt auf Twitter
humorvoll, wie sie mit der derzeitigen Rechtslage und dem Urteil umgeht: Als Antwort auf Beleidigungen bittet sie nun die Absender auf Bestätigungen, dass diese Nachrichten tatsächlich von ihnen
verfasst und gesendet wurden sowie einen Identitätsnachweis („Foto eines amtlichen Lichtbildausweises genügt“).
ms
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