Sie sei „nicht zuständig für die persönlichen Interessen der Pädagogen“, dafür gebe es die Gewerschaft, erklärte Unterrichtsministerin Rauskalla im Zusammenhang mit der
Lehrer*innen-Beurteilungs-APP. 

Sie übersieht da aber eines:  Dienstgeber*innen haben gegenüber Arbeitnehmer*innen eine Fürsorgepflicht und die erstreckt sich nicht nur darauf, die Rechtmäßigkeit der APP zu prüfen,
rechtzeitig das Gehalt auszuzahlen oder Klopapier aufs Häusl zu hängen.

Das verpflichtet, die Sorgen der Dienstnehmer*innen einmal ernst zu nehmen und sie vor drohenden Angriffen auf ihre Würde in Schutz zu nehmen. Und allen Kolleg*innen zuerst einmal Sicherheit zu
vermitteln. Kein Chef/keine Chefin sollte sein/ihr Personal im Regen stehen lassen. Da ist Vertrauen und Motivation schnell verspielt, auch wenn man seine Schüler*innen schätzt und gern hat.
Irgendwann bleiben die Sessel auf dem Tisch.

Kommentar von Peter Steiner