Viel Aufregung verursachte diese Woche die NEOS-Forderung nach einem AUS des ihrer Meinung nach möglichen „Karenzzuckerls“ für LehrerInnen.
Das fällt in die Kategorie Lehrerbashing, @kuensberg.
1. Ist im Mutterschutzgesetz § 15a und im Väterkarenzgesetz § 3 eine Teilung der Karenz vorgesehen.
2. Kann derjenige Teil, der währenddessen arbeitet, sich Urlaub nehmen. Der Urlaub der Lehrerinnen fällt in die Ferien. pic.twitter.com/lYPv9nBxbC— Hannes Grünbichler (@HGrunbichler) October 1, 2023
Unser Vorsitzender Hannes Grünbichler stellt in einem Puls24-Interview klar, dass die NEOS einem Irrtum aufsitzen:
Sie bedenken nicht, dass das Arbeitszeitenmodell von LehrerInnen ein anderes ist als jenes von normalen ArbeitnehmerInnen. Wir – LehrerInnen – haben eben ein Jahresarbeitszeitmodell von 1796 Stunden (bei Vollbeschäftigung). Diese Stunden (20 bis 22 Unterrichtsstunden, Vor- und Nacharbeitung, Fortbildungen, administrative Tätigkeit [Anm.: wobei hier das Verhältnis nicht mehr passt]) leisten wir gewöhnlich in den 36 Schulwochen. Die dabei während des Unterrichtsjahrs anfallenden Mehrstunden (also die Stunden über die 40 Wochenstunden hinaus) bei normaler Unterrichtsverpflichtung werden als Zeitausgleich gemeinsam mit den fünf Wochen Urlaub in den Ferien abgebaut, das ergibt in Summe die neun Wochen.
Auch für „normale“ ArbeitnehmerInnen gilt, dass ihr nicht genommener Anspruch auf Urlaub bzw. Zeitausgleich während einer Elternkarenz nicht verloren gehen kann. Ihren Anspruch auf den nicht genommenen Urlaub bzw. Zeitausgleich können sich LehrerInnen im Gegensatz zu „normalen“ ArbeitnehmerInnen nicht auszahlen lassen. Unterbrechen LehrerInnen ihre Elternkarenz also in den Ferien, nutzen sie nur ihre bestehenden rechtlichen Ansprüche auf Urlaub und Zeitausgleich. Und das können ganz „normale“ ArbeitnehmerInnen auch machen. So ist das Gesetz. Wenn die NEOS dies ändern wollen, müsste doch diese Regelungen für alle Berufsgruppen gekippt werden.
Seither haben sich die Bildungsverantwortlichen viele neue ‚Arbeitszeitverlängerungen‘ einfallen lassen.
— Hannes Grünbichler (@HGrunbichler) September 27, 2023
Bessere wäre es, wenn die NEOS-Bildungsverantwortlichen sich beim #BMBWF dafür einsetzen, dass eine neue Arbeitszeitenstudie gemacht wird, wie es uns, der Gewerkschaft, versprochen wurde. Auf Basis dieser Ergebnisse könnten die LehrerInnen dann wirklich entlastet werden, denn gerade das Bildungsministerium hat sich in den letzten 24 Jahren viele „Arbeitszeitverlängerungen“ einfallen lassen. Wahrscheinlich hieße das aber, dass die Unterrichtsstunden (die Lehrverpflichtung) für das „neue“ Dienstrecht wieder auf jenes des Altrechts anzupassen wäre.
Dafür und für Verbesserungen bei den Gehälter muss sich die Gewerkschaft einsetzen und alle Parteien, die sich „Bildung“ auf ihre Fahnen heften.

Vielen Dank für den ausführlichen Artikel. Ich würde gerne Ihre Einschätzung zu einem Punkt hören, weil mir hier ein wesentlicher Unterschied zwischen Lehrkräften und Arbeitnehmerinnen in der Privatwirtschaft auffällt.
In der Privatwirtschaft entsteht während der Karenz kein Urlaubsanspruch, und wenn eine Karenz unterbrochen wird, bedeutet das immer: man kehrt zurück und muss tatsächlich arbeiten, um ein Gehalt zu erhalten. Eine Angestellte, die nach zehn Monaten Karenz zwei Monate unterbricht, hätte in dieser Zeit keinen angesammelten Urlaub und müsste regulär arbeiten – sonst gäbe es kein Gehalt.
Bei Lehrkräften ist die Situation jedoch eine völlig andere: Sie können die Karenz exakt in die Sommerferien legen, in denen keine Arbeitsleistung möglich ist, aber dennoch volles Gehalt beziehen, während gleichzeitig der Partner weiter Kinderbetreuungsgeld erhält. Genau diese Praxis wird in mehreren Berichten bestätigt. [oe24.at], [kleinezeitung.at]
Zudem zeigt der ÖLI‑UG‑Artikel selbst, dass der „Urlaub“ bei Lehrkräften automatisch in die Ferien fällt – unabhängig davon, wie lange zuvor Karenz war.
Für mich sieht das daher nach einem klaren faktischen Vorteil aus, den Arbeitnehmerinnen in der Privatwirtschaft nicht realisieren können. [oeli-ug.at]
Mich würde wirklich interessieren, wie Sie diesen Unterschied bewerten:
Ist es aus Ihrer Sicht nicht dennoch ein Vorteil gegenüber Müttern in der Privatwirtschaft – auch wenn die gesetzliche Grundlage formal für alle gleich ist?
Nein. Es ist kein Vorteil. Die Kolleginnen arbeiten unter dem Schuljahr die Ferien herein, sie sammeln defacto Überstunden und diese werden in den Ferien verbrauch. Auch in der Privatwirtschaft ist es so, dass noch vorhandener Urlaub nicht verfällt, sondern mitgenommen wird und nach der Karenz verbraucht werden kann. Bei Lehrerinnen wäre das gar nicht möglich mit Ausnahme in den Ferienzeiten.