Viel Aufregung verursachte diese Woche die NEOS-Forderung nach einem AUS des ihrer Meinung nach möglichen „Karenzzuckerls“ für LehrerInnen.

Unser Vorsitzender Hannes Grünbichler stellt in einem Puls24-Interview klar, dass die NEOS einem Irrtum aufsitzen:

Sie bedenken nicht, dass das Arbeitszeitenmodell von LehrerInnen ein anderes ist als jenes von normalen ArbeitnehmerInnen. Wir – LehrerInnen – haben eben ein Jahresarbeitszeitmodell von 1796 Stunden (bei Vollbeschäftigung). Diese Stunden (20 bis 22 Unterrichtsstunden, Vor- und Nacharbeitung, Fortbildungen, administrative Tätigkeit [Anm.: wobei hier das Verhältnis nicht mehr passt]) leisten wir gewöhnlich in den 36 Schulwochen. Die dabei während des Unterrichtsjahrs anfallenden Mehrstunden (also die Stunden über die 40 Wochenstunden hinaus) bei normaler Unterrichtsverpflichtung werden als Zeitausgleich gemeinsam mit den fünf Wochen Urlaub in den Ferien abgebaut, das ergibt in Summe die neun Wochen.

Auch für „normale“ ArbeitnehmerInnen gilt, dass ihr nicht genommener Anspruch auf Urlaub bzw. Zeitausgleich während einer Elternkarenz nicht verloren gehen kann. Ihren Anspruch auf den nicht genommenen Urlaub bzw. Zeitausgleich können sich LehrerInnen im Gegensatz zu „normalen“ ArbeitnehmerInnen nicht auszahlen lassen. Unterbrechen LehrerInnen ihre Elternkarenz also in den Ferien, nutzen sie nur ihre bestehenden rechtlichen Ansprüche auf Urlaub und Zeitausgleich. Und das können ganz „normale“ ArbeitnehmerInnen auch machen. So ist das Gesetz. Wenn die NEOS dies ändern wollen, müsste doch diese Regelungen für alle Berufsgruppen gekippt werden.

Bessere wäre es, wenn die NEOS-Bildungsverantwortlichen sich beim #BMBWF dafür einsetzen, dass eine neue Arbeitszeitenstudie gemacht wird, wie es uns, der Gewerkschaft, versprochen wurde. Auf Basis dieser Ergebnisse könnten die LehrerInnen dann wirklich entlastet werden, denn gerade das Bildungsministerium hat sich in den letzten 24 Jahren viele „Arbeitszeitverlängerungen“ einfallen lassen. Wahrscheinlich hieße das aber, dass die Unterrichtsstunden (die Lehrverpflichtung) für das „neue“ Dienstrecht wieder auf jenes des Altrechts anzupassen wäre.

Dafür und für Verbesserungen bei den Gehälter muss sich die Gewerkschaft einsetzen und alle Parteien, die sich „Bildung“ auf ihre Fahnen heften.